Astrid Damerow
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CDU
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Frage von Frank R. •

Wie hoch beziffern Sie bis jetzt die Einnahmen aus dem CO2 Aufschlag des Benzinpreises? Sind diese Einnahmen Zweckgebunden? Wenn ja - was wurde bis jetzt konkret damit umgesetzt?

Astrid Damerow
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

Sie haben sich am 10. September über die Online-Plattform „abgeordnetenwatch.de“ mit einer Frage zum CO2-Preis an mich gewandt. Darauf möchte ich Ihnen eine Antwort geben:
Seit Anfang des Jahres ist der von Ihnen angesprochene CO2-Preis in Kraft, der ähnlich einer Steuer wirkt. Der neue CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Heizöl und Benzin. Es sind zwar die Unternehmen, die solche Brennstoffe in Verkehr bringen und die Emissionsrechte in Form von Zertifikaten kaufen müssen. Diese Kosten geben die Unternehmen aber an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiter, die diese auf der Heizkostenrechnung oder eben beim Tanken spüren.
Der Preis für die Zertifikate bildet sich grundsätzlich am Markt. Damit Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft sich auf das System schrittweise einstellen können, gelten für eine Einführungsphase bis 2025 aber zunächst Festpreise. Seit dem 1. Januar 2021 sind fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 6 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh).
In den Folgejahren werden diese Preise schrittweise ansteigen. Dies wird sich ganz konkret auch bei den Spritpreisen wiederspiegeln.
Wie hoch sich die bisherigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung aktuell belaufen, entzieht sich meiner Kenntnis. Über die erwarteten Werte existieren laut Medienberichten jedoch unterschiedliche statistische Hochrechnungen, die ich hier jedoch mangels Belastbarkeit nicht zitieren möchte. Genaueres erfahren wir voraussichtlich erst rückblickend im kommenden Jahr.
Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden in Form von Förderanreizen und durch Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. Die Entlastung erfolgt zum Beispiel durch die Senkung der EEG-Umlage, die Teil des Strompreises ist, durch die Erhöhung der Pendlerpauschale und auch durch die Erhöhung der Entlastung beim Wohngeld. Hinzu kommen eine Reihe von Maßnahmen und Förderungen, um Alternativen zum Autofahren attraktiver zu machen. Hierfür stellt der Bund mehr Geld zugunsten derjenigen zur Verfügung, die sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden, den ÖPNV nutzen oder Rad fahren.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort ein wenig weitergeholfen zu haben. Für detailliertere Informationen sehen Sie sich gerne die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter dem Link https://www.bmu.de/service/fragen-und-antworten-faq/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-co2-bepreisung-zum-1-januar-2021 an.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Damerow

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