Astrid Damerow
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Frage von Paola K. •

Frage an Astrid Damerow von Paola K. bezüglich Klima

Warum gibt es bisher kein Gesetz, das dazu verpflichtet alle Neubauten mit Gründächern / Grünfassaden (Grüne Satzung) auszustatten um dem urban heat island effect (UHI) und Starkregenereignissen entgegenzutreten und damit sowohl Klimaadaption als auch Mitigation zu beitreiben?

Astrid Damerow
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kirchhof,

Sie haben sich am 21. Juli über das Onlineportal „Abgeordnetenwatch“ mit der Frage „Warum gibt es bisher kein Gesetz, das dazu verpflichtet alle Neubauten mit Gründächern/Grünfassaden (Grüne Satzung) auszustatten … ?“ an mich gewandt. Gerne möchte ich hierzu nun Stellung beziehen.

Sowohl als örtliche Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, als auch als Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasse ich mich vielschichtig mit Klimaanpassungsstrategien. Sie sprechen mit Ihrer Frage ein interessantes Themenfeld an, welches durch die Folgen des Klimawandels sicherlich noch an Bedeutung gewinnen wird.

Gerade in einem dicht besiedelten Industrieland wie Deutschland, in dem noch dazu der Grad der Verstädterung weiter zunimmt, kann das Anlegen von Gründächern und Grünfassaden in größeren urbanen Konglomeraten sicherlich ein Weg sein, um dem städtischen Klima zu Gute zu kommen.

Seitens des Bundes und speziell des Bundesbauministeriums wurde das Potenzial bereits erkannt. Mit dem 2017 aufgelegten Städtebauförderprogramm Zukunft Stadtgrün besteht erstmals die Möglichkeit, Stadtgrünmaßnahmen im Sinne der urbanen grünen Infrastruktur flächendeckend zu fördern. Dadurch ergeben sich auch gute Möglichkeiten für die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen.

Die Begrünung von Dächern und Fassaden erfährt in jüngerer Zeit, wie ich finde auch zu Recht, eine erhöhte Aufmerksamkeit. Ihre Verankerung in Bundes-, Landes- und Kommunalstrategien zur Klimaanpassung oder zur biologischen Vielfalt führt weiter zu wachsender Wahrnehmung in Praxis und Gesellschaft.

Dach- und Fassadenbegrünungen sind in erster Linie dazu geeignet, um Beeinträchtigungen des Lokalklimas oder auch des Landschafts-/Ortsbildes zu vermeiden oder zu vermindern. Die entsprechende Kenntnis über das lokale Klima, sowie die Bewertung der individuellen Notwendigkeiten vor Ort liegt vor allem bei den kommunal Verantwortlichen und ihren Behörden. In einem föderalen Land wie Deutschland kommt deshalb nun den Kommunen eine zentrale Rolle zu, durch Informationen, Förderungen sowie bauleitplanerische Steuerung eine konsequente Umsetzung von Gebäudebegrünung voranzubringen.

Um also noch einmal auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Die Entscheidungen in welcher Form und in welchem Maße Gründächer und Grünfassaden vor Ort notwendig sind und gefördert werden, müssen weiterhin - im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung - von den Kommunen getroffen werden. Ein eigenes, bundesweites Gesetz, mit der Pflicht Neubauten mit Gründächern und Grünfassaden auszustatten, erachte ich für wenig sinnvoll und nicht zielführend.

Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen zumindest ein Stück weit nachvollziehen und haben Verständnis für meine Position.

Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Damerow

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