Frage an Astrid Damerow von Dirk G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Damerow,
auch heute lese ich mit grossem Interesse, dass in einigen Bundesländern überlegt wird, Geimpften und Genesenen Freiheiten zurückzugewähren. Bitte gestatten Sie mir, dass ich das Wort "Freiheiten" durch "unveräusserliche Grundrechte" austauschen möchte. Gibt es auch Überlegungen, ungeimpften Gesunden ihre "unveräusserlichen Grundrechte" zurückzugewähren?
Mfg
Dirk Gerschau
Sehr geehrter Herr Gerschau,
ich habe Ihre Frage über Abgeordnetenwatch erhalten und möchte Ihnen gerne darauf antworten.
Es ist richtig, dass bereits in einigen Bundesländern erste Lockerungen für vollständig geimpfte Personen gewährt wurden. In anderen Bundesländern, so auch hier in Schleswig-Holstein, wird derzeit noch darüber nachgedacht und diskutiert. Ministerpräsident Daniel Günther hat dieses Thema jedoch für den nächsten Impfgipfel im Rahmen der Bund-Länder-Konferenzen für sich mit auf die Agenda genommen. Ich denke wir werden in nächster Zeit dazu nähere Informationen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Damerow
Sehr geehrter Herr Gerschau,
ich möchte noch einmal zurück kommen auf meine gestrige Email. Das Bundeskabinett hat die Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen in der Pandemie bereits gestern beschlossen. Die bundesweite Verordnung aus dem Justizressort muss nun noch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen werden.
Morgen befasst sich also der Bundestag erneut mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), um über etwaige bundeseinheitliche Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 zu beraten.
Ziel der Verordnung der Bundesregierung ist es, hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für getestete Personen eine Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen vorzunehmen. Konkret soll es geimpften und genesenen Personen künftig wieder möglich sein, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten. Gleiches solle auch für den Besuch von Zoos oder botanischen Gärten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern gelten, heißt es in der Vorlage.
Zugleich sieht die Verordnung für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und dem Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vor. Auch mit Blick auf Quarantänepflichten sollen Ausnahmeregelungen greifen.
Sofern Bundestag und Bundesrat dem Kabinettsbeschluss zustimmen, können bald deutlich gelockerte Regeln für Geimpfte und Genesene gelten.
Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Damerow