Frage an Astrid Damerow von Tim Y. bezüglich Umwelt
Hallo Frau Damerow,
in der Einladung der Bundesregierung zu den aktuell stattfindenden Waldtagen heißt es: "Gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme nützt allen: dem Wald, der Natur und dem Menschen. Der Wald ist nicht nur die 'größte Erlebnisarena Deutschlands', er ist Arbeitsplatz, liefert nachwachsende Rohstoffe, schützt das Klima und ist unser größtes und wertvollstes Landökosystem."
Meine Frage an Sie: Warum überlassen wir Teile von Deutschlands "größter Erlebnisarena" dem Konzern RWE, damit dieser "unser größtes und wertvollstes Landökosystem" vernichtet und auf umweltschädliche Weise Braunkohle produziert?
Danke im Voraus!
Sehr geehrter Herr Y.,
Ihre Anfrage hat mich über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ erreicht, gerne möchte ich Ihnen nun antworten. Wenn ich Sie richtig verstehe, beziehen Sie sich konkret auf die vom RWE Konzern geplante Rodung der verbliebenden 200 Hektar des Hambacher Forstes.
Lassen Sie mich zunächst feststellen: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. An seine Regeln und Gesetze müssen sich alle natürlichen und juristische Personen halten. Die Vorgaben des Rechtsstaates gelten folglich verbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Republik, für alle Menschen die sich hier aufhalten, aber auch für alle Vereine, Verbände, Unternehmen, Institutionen und sonstige Körperschaften.
Dem bergbautreibenden Unternehmen RWE liegt die Genehmigung vor, die im Tagebau Hambach erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Am 5. Oktober hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Eilbeschluss entschieden, dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat stets auf den Vorbehalt der Gerichtsentscheidung zur Rodung verwiesen - und der Grundstückseigentümer RWE hat angekündigt, auf dieses Urteil zu warten. Gleiches gilt für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung.
Jetzt ist klar: Bevor die Gerichte in der Sache über die Klagen gegen die Umsetzung der rot-grünen Leitentscheidung von 2016 zur Rodung des Hambacher Forstes abschließend entschieden haben, werden keine Fakten geschaffen. In einem Rechtsstaat müssen verbindlich getroffene und gerichtlich überprüfte Beschlüsse akzeptiert werden. Für jede Bürgerin und jeden Bürger genauso wie für Unternehmen muss diese Verlässlichkeit gegeben sein. Darauf gründet das Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Politik.
Ich bitte Sie das endgültige Urteil abzuwarten und dieses am Ende zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Astrid Damerow