Frage an Astrid Damerow von Thorsten L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Damerow, zum Thema der Waffenrechtsreform der EU würde ich gerne wissen wie Sie sich die Umsetzung in nationales Recht vorstellen. Ich denke das Frankreich da eine sehr gelungene Umsetzung geschaffen hat die vielleicht Vorbild für die deutsche Fassung sein kann. Immerhin war Frankreich die stärkste treibende Kraft hinter der neuen Richtlinie aufgrund mehrerer Terroranschläge. Ich würde gerne wissen wie Sie das sehen und wie Sie die Reform im Interesse von uns Wählen mitgestalten werden.
Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen von der Insel Pellworm,
T. L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. August zum Thema Waffenrechtsreform.
Ich weiß, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Waffenbesitzer, wie Jäger, Schützen und Waffensammler, sehr verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgeht. Daher werde ich dafür eintreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Der berechtigte Waffenbesitz muss auch in Zukunft anerkannt bleiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb ihren besonnenen Kurs der letzten Jahre weiterhin verfolgen.
Das geltende Waffenrecht hat sich in der Praxis bewährt, es unterliegt jedoch, wie andere Rechtsgebiete auch, einer fortlaufenden Evaluierung. Dabei muss zwischen den Interessen der öffentlichen Sicherheit und den Interessen der Jäger, Sportschützen und Waffensammler eine Balance gefunden werden. Nach der 2017 erfolgten Waffenrechtsänderung muss noch in diesem Jahr eine Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das nationale Waffenrecht vorgenommen werden.
Mit dem Waffenrecht ist in erster Linie der Innenausschuss des Deutschen Bundestages betraut, deshalb habe ich mich mit meinen zuständigen Fraktionskollegen ausgetauscht und Detailinformationen eingeholt. Obwohl die nationale Umsetzung ursprünglich für den 14. September geplant war, ist die Ressortabstimmung aktuell noch nicht beendet. Konkrete Ergebnisse sind vor Oktober folglich nicht zu erwarten. Die Unionsfraktion hat gegenüber dem Bundesministerium jedoch klar signalisiert, dass es nur eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie geben kann. Weitergehende Verschärfungen des Waffenrechts auf nationaler Ebene sind meiner Meinung nach nicht sachdienlich und treffen am Ende die falschen.
Ich hoffe, Sie können dieser Positionierung zustimmen und haben Verständnis dafür, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt keine weitergehenden Zusagen treffen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Damerow, MdB