Astrid Damerow
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CDU
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Frage von Nele C. •

Frage an Astrid Damerow von Nele C. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Wie stehen sie zum Wahlrecht ab 16?
Wir würden ihre Aussage gerne in einem Schülerwettbewerb mit einbeziehen.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
die 10d der TSS

Astrid Damerow
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau C., liebe Schüler der Klasse 10d der TSS,

vielen Dank für die Anfrage zum Wahlrecht ab 16. Ich begrüße die zunehmende Beliebtheit der U18-Wahl und das Interesse von Kindern und Jugendlichen an Politik. In Schleswig-Holstein gilt übrigens das Wahlrecht ab 16, doch bei Bundestagswahlen darf man erst ab 18 Jahren wählen. Das richtige Wahlalter ist also politisch umstritten.
Aus meiner Sicht sollte jedoch klar sein: An den Spielregeln unserer Demokratie sollte man nicht „mal so eben“ drehen, schon gar nicht aus parteitaktischen Überlegungen heraus. Die Altersgrenze von 18 Jahren für die Bundestagswahl möchte ich beibehalten, da dann der für die Teilnahme an der Wahl erforderliche Grad an Reife vorausgesetzt werden kann. Man sollte sich mit den Folgen, die mit einem Wahlrecht ab 16 verknüpft sind, bewusst sein. Fakt ist, dass das BGB und das Strafrecht jungen Menschen aus gutem Grunde erst mit 18 Jahren die volle Verantwortung für ihr Handeln übertragen. Nach § 2 BGB beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das bedeutet, dass man ab 18 alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Ab diesem Zeitpunkt entfallen alle rechtlichen Beschränkungen, die für Minderjährige gegolten haben. Die Eltern sind nun nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Damit endet auch die elterliche Sorge, die Personen- und Vermögenssorge. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist man dann voll geschäftsfähig, aber auch voll strafmündig.
Daher wäre es ein Widerspruch, wenn Jugendliche mit 16 Jahren auf Bundesebene politisch entscheidungsfähig wären, aber nur bedingt privatrechtliche Verpflichtungen eingehen könnten und für verursachte Schäden haften müssten. Mit einer Entkoppelung der Altersgrenzen für Volljährigkeit und Wahlfähigkeit besteht die Gefahr, dass die Politik zu einem Lebensbereich nachrangiger Bedeutung abgewertet wird.

Ich wünsche viel Erfolg beim Schülerwettbewerb.

Herzlichst Ihre Astrid Damerow, MdB

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