Was ist mit Flüssiggaskunden? Welche Entlastung bekommen wir? Warum wurde diese Energiequelle bisher nicht genannt? Alle reden zwar von Gas, meinen aber letztlich nur Erdgas.
Sehr geehrter Herr Auernhammer, als Abgeordneter für unseren Wahlkreis, wende ich mich mit o.g. Frage in größter Verzweiflung an Sie direkt. Im ländlichen Bereich, und das sind wir hier in Mittelfranken, ist ein Gastank keine Seltenheit und so haben auch wir uns vor 18 Jahren für diese Energiequelle entschieden, da Öl für uns nicht infrage kam und ein Anschluss an das Erdgasnetz nicht möglich war. Es gibt ca. 600.000 Haushalte mit Flüssiggas in Deutschland und die sollen jetzt von der Politik im Stich gelassen werden, während sogar Ölkunden, eine nachweislich schlechtere Heizquelle, entlastet werden sollen. Wieder einmal zeigt sich, dass die ländliche Bevölkerung die Verlierer der Politik sind (egal ob die aktuelle oder die vorherige Regierung). Was werden Sie gegen diese Ungerechtigkeit und gegen diese Ungleichbehandlung unternehmen? Wir zahlten 2022 2,35 €/cbm und werden 2023 3,85 €/cbm bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen am 15. Dezember. Haushalte wie Ihrer, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung dafür geschaffen, eine Härtefallregelung für Nutzerinnen und Nutzer solcher Brennstoffe einzurichten. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen. Hierzu werden Bund und Länder noch eine Verwaltungsvereinbarung treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer