Frage an Artur Auernhammer von Bernhard L. bezüglich Umwelt
Wie stehen sie zu der sehr hohen Versiegelung von Flächen in Bayern?
Wollen sie etwas dagegen tun, wenn ja was?
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu Maßnahmen zur Verringerung des Flächenverbrauchs in Bayern.
Im Jahr 2016 wurden laut dem Flächenverbrauchs-Bericht 2017 der Bayerischen Landesregierung (Drucksache 16/10486) täglich 9,8 Hektar Freiflächen in Bayern in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Bundesweit lag der Flächenverbrauch bei ca. 62 Hektar täglich.
Der Deutsche Bundestag, der Bayerische Landtag und die Bayerische Landesregierung arbeiten daran, den Flächenverbrauch bundesweit bis 2030 deutlich auf 30ha täglich zu reduzieren. Damit wäre der Verbrauch im Vergleich zu 2016 um mehr als die Hälfte niedriger. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen Flächenverbrauch und Umweltschutz notwendig. Im Klimaschutzplan vom November 2016 strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hat.
Es ist in dieser Wahlperiode unser erklärtes Ziel, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind entstandene Beeinträchtigungen wieder auszugleichen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer zu sichern. Es muss eine konsequente Anwendung des Vorrangs der Innenentwicklung der Dörfer und Städte geben und eine Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung. Zudem muss die Entsiegelung nicht mehr benötigter Gewerbeflächen und Verkehrsanlagen sowie die ökologische Aufwertung und Pflege bereits vorhandener Ausgleichs- und Naturschutzflächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Vorrang haben.
Um diese Ziele zu erreichen unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer bei der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. In diesem Zusammenhang werden auch die Regelungen zur Vergabe der noch verbliebenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) überarbeitet.
Zudem wurde auf Antrag der CSU-Landtagsfraktion vom 07.05.2018 (Drucksache 17/22020) die Bayerische Landesregierung aufgefordert, eine Förderinitiative einzuführen, mit der die Umwandlung versiegelter Flächen in vorrangig unversiegelte Flächen oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung) unterstützt wird. In ihrer Pressemitteilung vom 30.05.2018 kündigte Staatsministerin Ilse Aigner daraufhin an, dass in diesem Jahr Gemeinden erstmalig auf eine Bayerische Entsiegelungsprämie für den Rückbau von Brachflächen, übergroßen Verkehrsflächen und mindergenutzten Gebäuden zurückgreifen können. Gleichzeitig unterstützt die Bayerische Staatsregierung Gemeinden beim Flächensparen mit der Initiative „Innen statt Außen“ zur Stärkung der Ortskerne und zur Beseitigung von Gebäudeleerständen, indem der Freistaat bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt.
Seitens des Deutschen Bundestages haben wir uns im Koalitionsvertrag konkret darauf geeinigt, im Baurecht einen vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen zu verankern, damit Genehmigungsbehörden flexible Instrumente erhalten, um auch bei der Schaffung von Wohnraum die Flächeninanspruchnahme gering zu halten. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Darüber hinaus wird aktuell eine Bundeskompensationsverordnung erarbeitet, die mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maßnahmen Genehmigungsbehörden mehr Spielraum verschafft, damit auch bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninanspruchnahme möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus prüfen wir ständig, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das angestrebte Ziel erreicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer