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Artur Auernhammer
CSU
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Frage von Harald K. •

Frage an Artur Auernhammer von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Auernhammer,

in den Jahren 2015, 2016 und 2017 reisten nach unterschiedlichen Schätzungen 1,5 bis 2 Millionen sogenannte Flüchtlinge aus Afrika und Asien, überwiegend über die Österreichische Grenze, d.h. aus einem EU-Mitgliedsstaat, nach Deutschland ein und beantragten in der Mehrzahl politisches Asyl. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert im Artikel 16a Absatz 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Absatz 2 lautet: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem ... .
Bitte erläutern Sie weshalb die gesamte politische Klasse dieses Landes, insbesondere Bundeskanzlerin Merkel und die Regierung inklusive der CSU-Minister bis heute vollkommen folgenlos grundgesetzwidrig handeln können und auch die Medien diesen Umstand nicht thematisierten?

Mit freundlichen Grüßen
H. K.
Ansbach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gemäß der Dublin-III-Verordnung ist derjenige Staat für ein Asylverfahren verantwortlich, durch den der Flüchtling in die EU eingereist ist. Die Dublin-III-Verordnung enthält aber auch die Möglichkeit für Mitgliedstaaten Asylverfahren einzuleiten, wenn sie nicht zuständig sind. Die Bundesrepublik hat von dieser Möglichkeit z.B. bei Flüchtlingen aus Syrien Gebrauch gemacht.

Deutschland – und insbesondere Bayern – hat sich in der Flüchtlingskrise in einer Weise engagiert, die in Europa einzigartig ist, um die große Anzahl von Flüchtlingen in den letzten Jahren in unserem Land aufzunehmen. Aber Deutschland wird nicht dauerhaft die Aufnahme so vieler Flüchtlinge schultern können.

Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnimmt als alle anderen 27 EU-Staaten zusammen. In der Bevölkerung gibt es berechtigte Ängste und Befürchtungen, die ich sehr ernst nehme. Die CSU im Bundestag setzt sich daher seit Längerem für eine deutliche Reduzierung der Flüchtlingszahlen ein. Wir fordern ferner eine gesamteuropäische Anstrengung bei der Bewältigung der Migrationskrise.

Zu den jetzt erforderlichen Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung gehört auch eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Die Schwächen dieser Vorschriften, insbesondere der Dublin-III-Verordnung, haben sich während des großen Zustroms allzu deutlich gezeigt.

Wir wollen eine EU-weite Durchführung von Asylverfahren an der EU-Außengrenze und direkte Rückführungen von dort. Mit den Herkunfts- und Transitstaaten wollen wir Vereinbarungen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens schließen. Die EU-Mission im Mittelmeer darf kein Shuttleservice nach Europa sein, sondern muss sich auf die Rettung und Rückführung konzentrieren. Gerettete Bootsflüchtlinge müssen in sichere Einrichtungen in Nordafrika unter Beteiligung des UNHCR gebracht werden.

Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass wir uns auch weiterhin für eine ausgewogene Migrationspolitik mit einem Dreiklang aus Humanität, Begrenzung und Integration einsetzen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen wollen wir schnellstmöglich umsetzen. Darauf wurde auch in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD wert gelegt, um in einer neuen Regierung auch in Zukunft für eine verlässliche, bürgerlich konservative Politik für Bayern und Deutschland arbeiten zu können. Über Ihre Unterstützung unserer Politik würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Artur Auernhammer

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