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Artur Auernhammer
CSU
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Frage von Peter K. •

Frage an Artur Auernhammer von Peter K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Auernhammer,

zuerst möchte ich Ihnen zur Wahl in den Bundestag gratulieren. Dann möchte ich Sie bitten ein paar generelle Fragen zu beantworten. Leider musste ich feststellen, dass über Sie kaum Informationen im Internet auffindbbar sind, deswegen dieser Ansatz.
Welche Themengebiete sehen Sie als Ihre Kompetenzbereiche?
In welchen Gremien und Ausschüssen sehen Sie ihr Betätigungsfeld?
Was ist Ihr Standpunkt zu den folgenden Fragen:
1) Bedarf es einer Neuregelung des Exports von Rüstungsmaterialien in Betracht der Waffenlieferungen an Systeme/Länder/Regierungen, welche instabil sind und/oder die Menschenrechte nicht anerkennen?
2) Wie stehen Sie zu dem Vorwurf, dass Teile der deutschen Wirtschaft an der europäischen Finanzkrise verdienen, und deswegen kein Interesse haben diese zu überkommen?
3) Sollte, und wenn ja in welcher Form, sich die Bundeswehr an Nato- und Auslandseinsätzen beteiligen? (Versorgung, Ausbildung, Aufbau von Waffensystemen)
4) Die Förderung im Agrarbereich für Bio-Masse hat dazu geführt, dass in einigen Regionen keine Lebensmittel angebaut werden, sondern Pflanzen für die Energiegewinnnung; die Lebensmittel werden zum Ausgleich aus anderen Ländern importiert. Sehen Sie in dieser Entwicklung ein Problem und muss die Förderung diesbezüglich überarbeitet werden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit besten Grüßen
Peter Kraus

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kraus,

für Ihre Glückwünsche danke ich Ihnen. Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Politik und beantworte sehr gern Ihre Anfragen.
Als selbständiger Landwirt, Vorsitzender des Maschinen- und Betriebshilfsring Weißenburg-Gunzenhausen und stellvertretender Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes bin ich fest in der Agrarpolitik verwurzelt. Zudem bin ich seit 1996 Mitglied des Kreistages des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und seit über zehn Jahren Stadtrat von Weißenburg. Meine langjährigen Erfahrungen aus diesen beruflichen und auch ehrenamtlichen Tätigkeiten möchte ich im 18. Deutschen Bundestag im Landwirtschaftsausschuss einbringen. Dem zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehörte ich bereits in den Jahren 2004 bis 2005 als ordentliches Mitglied an. Die Besetzung der Ausschüsse wird aber erst im Januar 2014 erfolgen, nach der Festlegung über die Ressortbesetzung innerhalb der Bundesregierung.

Zu Ihren Anfragen beziehe ich wie folgt Stellung:
(1) Bedarf es einer Neuregelung des Exports von Rüstungsmaterialien in Betracht der Waffenlieferungen an Systeme/Länder /Regierungen, welche instabil sind und/oder die Menschenrechte nicht anerkennen?
>>> In dem Bestreben ihre Rüstungsexportpolitik restriktiv zu gestalten, hat Deutschland „Politische Grundsätze [der Bundesregierung] für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ beschlossen, die sich an dem „Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union (2008/944)“ orientiert. Diesen Prinzipien zur Folge richtet Deutschland Exporte von Rüstungsgütern am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland aus. Mit der „Begrenzung und Kontrolle“ will Deutschland einen „Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt […] leisten.
In den deutschen Grundsätzen der Bundesregierung heißt es – in Bezug auf die Frage der Beachtung der Menschenrechtssituation des Empfängerlandes – explizit „Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden“ (unter I. 3.f.).
Die aus dem Jahr 2000 stammenden Kriegswaffen- und Rüstungsgüter-Export-Richtlinie der Bundesregierung sind in Bezug auf Waffenlieferungen an „instabile Staaten“ ausführlich. Eine über diese Grundätze hinausreichende Neuregelung ist nach meiner Einschätzung nicht erforderlich.

(2) Wie sehen Sie den Vorwurf, dass Teile der deutschen Wirtschaft an der europäischen Finanzkrise verdienen, und deswegen kein Interesse haben, diese zu überkommen?

>>> Ich kenne diesen Vorwurf, dass Deutschland von der Krise vermeintlich profitiert. Dieses Bild entsteht, weil das deutsche Steueraufkommen steigt und zudem die Schuldenzinstilgung aufgrund der niedrigen Zinsen sinkt. Von dieser Einnahmensteigerung und Ausgabensenkung profitiert Deutschland faktisch. Dem steht aber eine Haftungssumme aus allen Euro-Rettungsschirmpaketen in Höhe von mehr als 310 Milliarden Euro gegenüber.

Ihre Einschätzung, die deutsche Wirtschaft verdiene an der Finanzkrise, teil ich daher nicht. Der Einbruch der deutschen Wirtschaft betrug 2009 etwa fünf Prozent! Das oben angesprochene niedrige Zinsniveau entlastet Kreditnehmer, gefährdet Spareinlagen und kann diese derzeit bei einem 0,25 Prozent-Zinssatz (Leitzins der EZB, Dez. 2013) noch nicht einmal vor der deutschen Inflation schützen (2013 liegt diese Rate voraussichtlich bei 1,5%, 2012 bei 2,0% und 2011=2,3%).

(3) Sollte, und wenn ja, in welcher Form, sich die Bundeswehr an Nato- und Auslandseinsätzen beteiligen?

>>> Die Bundeswehr ist Garant für die Sicherheit Deutschlands und seiner Bündnispartner, gleichermaßen, wie die Bündnispartner die Sicherheit für Deutschland gewährt. Dabei wird Deutschland seine sicherheitspolitischen Aufgaben und Verpflichtungen im internationalen Rahmen auch in Zukunft verlässlich wahrnehmen.

Im Regierungsprogramm der CDU–CSU für die Jahre 2013–2017 heißt es, „erst wenn alle nicht-militärischen Mittel ausgeschöpft sind, können militärische Einsätze der Bundeswehr in Frage kommen. Solche Einsätze müssen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht erfolgen und der Bewahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit dienen. Der Einsatz muss in seinen Risiken vertretbar sein und klar festgelegte, erreichbare Ziele verfolgen. Die Bundeswehr muss einen glaubwürdigen Beitrag dazu leisten können.“ Diesem Leitbild fühle ich mich ebenso verpflichtet.

(4) Die Förderung der Agrarbereiche für Bio-Masse hat dazu geführt, dass in einigen Regionen keine Lebensmittel angebaut werden, sondern Pflanzen für die Energiegewinnung; die Lebensmittel werden zum Ausgleich aus anderen Ländern importiert. Sehen sie in dieser Entwicklung ein Problem und muss die Förderung diesbezüglich überarbeitet werden?

>>> Unausgewogenheit in der Landwirtschaft ist nicht unproblematisch. Ich kann Ihre Ansicht teilen, dass die Biomasse-Förderung mitunter zu einem solchen Ungleichgewicht geführt hat und aus diesem Grunde eine Neuausrichtung erfolgen sollte; die Gewährleistung der Lebensmittel sollte nicht über den Import erfolgen.

Das wichtige Thema der Biomasse wird daher in der 18. Wahlperiode – der Koalitionsvereinbarung folgend – erneut thematisiert werden. Dabei soll der Zubau von Biomasse überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt werden. Dies soll dem Schutz der Natur dienen, die „Vermaisung“ vermeiden und Nutzungskonkurrenzen entschärfen. Dies alles darf den sinnvollen Umgang mit Biomasse nicht verdrängen. Biomasse kann einen Beitrag zur Erreichung der Kohlenstoffdioxidminderung leisten.

Sehr geehrter Herr Kraus, ich hoffe, meine Ausführungen sind Ihnen hilfreich.
Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Adventszeit und eine friedvolle Weihnachtszeit.

Artur Auernhammer
Mitglied des Deutschen Bundestages

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