Frage an Arno Münster von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Münster,
Mitte Dezember hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen seinen Kaufvertrag mit der ProHa Altona GmbH & Co. KG zum „Projekt Diebsteich“ (Verlegung unseres Fernbahnhofs Altona) im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht.
Das Dokument ist allerdings voll von Schwärzungen, sodass alles Wesentliche geheim bleibt: Insbesondere was an Geld fließen soll, erfährt man nicht (siehe § 3 des Vertrages).
Haben Sie Zugang zu einer unzensierten Fassung des Vertrages?
Halten Sie die vorgenommenen Schwärzungen im Text für gerechtfertigt?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und beste Wünsche für 2018!
P. S.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.
a) Ich habe keinen weiteren Zugang zum Vertrag als der im Transparenzportal der Stadt Hamburg.
b) Durch das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) ist die Freie und Hansestadt bundesweit führend auf dem Gebiet behördlicher Transparenz. Allerdings werden dadurch nicht bestehende betriebliche Datenschutzregeln außer Kraft gesetzt. Unternehmen und Privatpersonen haben das Recht, der Veröffentlichung von Vertragsbestandteilen im Transparenzportal zu widersprechen, wenn dadurch z.B. schützenswerte Betriebsinterna veröffentlicht würden, die bislang durch Datenschutzbestimmungen explizit geschützt sind. Die entsprechenden Ausnahmen und Einschränkungen sind unter folgendem Link nachlesbar: http://transparenz.hamburg.de/das-hmbtg/.
Daher könnte die Schwärzung gerechtfertigt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Münster