Frage an Arno Klare von Birgit L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Klare,
ich möchte gerne Ihre Meinung zum zuletzt beschlossenen Gesetz zur Zwangsbehandlung hören und frage Sie, ob Ihre politische Meinung auch mit Ihrer persönlichen Meinung übereinstimmt.
Was würden Sie sich von einer gesetzlichen Betreuung wünschen, falls Sie einmal in die Situation kämen, auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein?
Halten Sie die derzeitige Vergütung von gesetzlichen Betreuern für auskömmlich?
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und würde mich über einen Austausch freuen
Sehr geehrte Frau Lordick,
ihrer Frage meine ich entnehmen zu können, dass Sie Betreuerin sind. Insofern sind Sie in der Frage wesentlich erfahrener als ich. Die SPD-Fraktion hat mit am 17.01.2013 mit der CDU/CSU und der FDP dem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zugestimmt, Bündnis 90/Die Grünen haben sich enthalten, die Linkspartei war dagegen. Mir ist klar, dass wir uns hier in einem Zielkonfliktbereich bewegen. Der uneingeschränkt geltenden freien Selbstbestimmung steht in Ausnahmenfällen die Notwendigkeit gegenüber, einen schweren gesundheitlichen Schaden nur dann abwenden zu können, wenn ein Patient zwangsbehandelt wird. Sonja Steffen MdB, die seinerzeit für die SPD im Deutschen Bundestag sprach, führte aus: "Im Gesetzentwurf sind die Bedingungen für eine Zwangsbehandlung genau formuliert. Voraussetzung ist zunächst, dass dem Patienten ohne ein Eingreifen ein erheblicher Gesundheitsschaden droht. Anders als bisher muss der Richter zukünftig nicht nur in die Einweisung einwilligen, sondern auch in die Behandlung selbst und ihre Ausgestaltung im Einzelnen genehmigen. Eine Zwangsbehandlung darf tatsächlich nur das allerletzte Mittel sein." Von einer gesetzlichen Betreuung würde ich erwarten, dass er im Konfliktfall auf meiner Seite steht. Wenn der zu erwartende gesundheitliche Schaden, der bei Nichtbehandlung einträte, groß ist und es keine Alternative zur Therapie gibt, wünschte ich mir, dass sich ein Betreuer für mein gesundheitliches Wohl einsetzt.
Zur Vergütung von gesetzlichen Betreuern erlaube ich mir keine wertende Aussage, weil ich mich bisher noch nicht mit dem Sachverhalt beschäftigt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare