Frage an Arno Klare von Michael M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Klare, leider gehen Sie nicht auf meine email ein und schicken lediglich eine vorformulierte Standardantwort zum Thema. Die Frage war nicht, ob wir Nettozahler sind, das weiß ich. Die Frage lautet: wird es mit der SPD zu Eurobonds (Schuldentilgungsfonds, oder wie auch immer genannt) kommen, obwohl dies laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz verstößt? Und wenn ja: beabsichtigt die SPD das GG zu ändern oder wird das einmal mehr ein Verstoß gegen geltendes Recht (siehe z.B. no bail-out im Vertrag von Maastricht), diesmal zulasten der Demokratie? Es scheint mir, als würde die SPD dieses Thema totschweigen bis nach der Wahl. Danke.
Sehr geehrter Herr Mältzer,
ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie mir eine Copy-&-Paste-Standardfrage stellen. Im Gegenzug erwarte ich, dass Sie mir nicht vorwerfen, ich würde ebenso antworten, was nicht der Fall ist. Auch das Folgende werden Sie so im Wortlaut nirgendwo finden. Ich bin es seit Jahrzehnten gewohnt, politisch frei zu formulieren.
Der SPD wird nachgesagt, sie sei für Eurobonds. Das stimmt nicht. Wir haben nie gesagt, dass wir konditionslos für Eurobonds sind. Andere Länder können an den Zinsvorteilen der deutschen Schuldenaufnahme teilhaben, in welcher Form auch immer das realisiert wird. Dies liegt im deutschen Interesse.
Im Gegenzug muss man sich genau ansehen, was mit dem Geld geschieht. Es geht immer um Leistung und Gegenleistung. Damit geht es auch um die Übertragung von Souveränitätsrechten an eine europäische Ebene, die das kontrolliert. Damit steht die Frage im Raum, ob die Länder bereit sind, souveräne Budgetrechte an eine europäische Institution zu transferieren. Das ist die eigentliche Debatte. Im Urteil des BVG heißt es, dass “dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt (ist), dauerhafte völkerrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen“. Ich kann mir keine GG-Änderung vorstellen, die das aushebelt. Es geht also darum, dass die Gemeinschaft als solche auch handelt, was bedeutet, dass die potentiellen Nehmerstaaten ihre Budgethoheit zum Teil oder auch gänzlich auf Zeit an eine supranationale Ebene abgeben, um sicher zu stellen, dass die Mittel im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages verwendet werden und die notwendigen Strukturreformen ins Werk gesetzt sind. Die einfache Eurobonds-Regelung kommt also nicht. Für eine Solidarregelung im obig skizzierten Sinne bin ich. Dies nicht aus purem Altruismus, sondern weil es im ökonomischen Interesse Deutschlands ist.