(...) Ja, sicherlich. Die Bremische Bürgerschaft ist zum einen nur ein "Halbtagsparlament" - auch wenn dieser halbe Arbeitstag für Angeordnete normaler Weise deutlich mehr als vier Stunden haben wird. (...)
(...) Sie haben recht: teure Gutachteraufträge zu Fragestellungen, die die Verwaltung selbst kompetent bearbeiten kann oder Doppel- und Mehrfacharbeiten müssen unbedingt vermieden werden. Im übrigen wird es immer darum gehen, das richtige Maß zu finden. (...)
(...) ich habe vor einigen Jahren im Rahmen meiner beruflichen Verbraucherberatungstätigkeit den Kontakt zu Projektgruppen für gemeinschaftliches Wohnen gesucht - weil mich die Idee, die hinter gemeinschaftlichem Wohnen steht, sehr angesprochen hat. Bei mir stand insbesondere die Überlegung dahinter, dass wir durch unser Know-how in Fragen der Baufinanzierung, des Baurechts und der bautechnischen Gestaltung gute Hilfestellungen leisten könnten. (...)
(...) Die ganze Angelegenheit unterstreicht aber in meinen Augen nochmals, wie richtig und wichtig es ist, dass die Bürgerschaft im Februar eine Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen hat und künftig Verträge, die die öffentliche Daseinsfürsorge betreffen (Gas-, Wasser-, Stromversorgung, Müll u.a.), im Regelfall öffentlich gemacht werden. (...)
(...) Der "entfesselte" und spekulationgetriebene Finanzkapitalismus wird sich leider nur schwer wieder einhegen lassen, weil er global agiert. Es gilt erstens, Sand ins Getriebe zu streuen - mit einer Finanztransaktionssteuer. Zweitens müssen Riesenbanken wie die Deutsche Bank aufgespalten und der spekulative Teil verselbstständigt werden. (...)
(...) Aber es gibt natürlich das Problem der Korruption in der Politik. Mit besonderem Misstrauen beobachte ich als VerbraucherschützVerbraucherschützerss Akteure des Finanzmarktes mit hohen Summen gerade solche Teile der "politischen Landschaft" pflegen, die in der Frage eines verbesserten Verbraucherschutzes regelmäßig den Bremsklotz und Abwiegler spielen. Eine sinnvolle Lösung könnte deshalb vielleicht darin bestehen, dass bei Spenden von mehr als 10.000 Euro stets ein Drittel an die anderen Parteien abzuführen ist. (...)