Frage an Armin Waldbüßer von Matthias R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Waldbüßer,
seit einigen Jahren wird vermehrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf Ortsdurchfahrten unter der Begründung „Lärmschutz“ eingeführt. Abgesehen von der begrenzten praktischen Lärmeinsparung und dem wissenschaftlich erwiesenen höheren Schadstoffausstoss (lt. Studie des UBAs), dem man als Anwohner bei Tempo 30 ausgesetzt ist, werden Lärm und Schadstoffe in erster Linie beim Anfahren verursacht.
Ziel muss es somit sein, dass der Straßenverkehr gleichförmig durch die Straßen rollen kann. Zur Realisierung dieses Ziels ist dringend indiziert, dass in diesen Lärmschutzbereichen ein absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn angeordnet wird. Das sollte meines Erachtens gesetzlich verankert werden (Reduzierung der zHg aufgrund des Lärmschutzes nur in Verbindung mit der Anordnung eines absoluten Halteverbots).
Diese zusätzliche und einfach durchzusetzende Maßnahme hätte für den Lärmschutz und für die Luftreinhaltung der Anwohner enorme positive Auswirkungen.
Ich bin kein Freund von zu vielen gesetzlichen Vorschriften, wenn aber, wie in diesem Fall, bereits Regelungen erlassen wurden (Tempolimit), sollte man sich vor weiteren wirksamen Maßnahmen nicht verschließen. Vor allem würden von dieser Maßnahme alle Beteiligten (Verkehrsteilnehmer und Anwohner) profitieren.
Wie stehen Sie zu dieser Thematik?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
M. R.
Sehr geehrter Herr Rißler,
es ist richtig wie Sie schreiben, dass Verkehrslärm auch durch das Anfahren und Beschleunigen in den Ortsdurchfahrten entsteht. Es ist für die Emmission und für die Verkehrssicherheit erstrebenswert, wenn der KFZ-Verkehr ohne Unterbrechung durch die Ortschaften geführt werden kann. Leider ist das nicht immer möglich, da in den Ortsdurchfahrten auch Parkraum notwendig ist. Ich denke, der Parkraum sollte so angeordent werden, dass die Fahrbahn nicht betroffen ist. Dies beführworte ich da, wo Tempo 30 vorgeschrieben ist. Viele Untersuchungen zeigen, dass die Reduzierung auf Tempo 30 in den Ortsstraßen die Unfallgefahr deutlich minimiert. Der Anhalteweg für ein Auto ist bei Tempo 30 nur ca. 13m bei Tempo 50 fast 28m. Ich bin wie Sie auch kein großer Freund von gesetzlichen Regelungen, wenn aber Tempo 50 erlaubt ist, dann fahren doch viele Autofahrer/innen auch bis zu 60 km/h.
Falls Sie noch weitere Fragen an mich haben, dann wenden Sie sich bitte an mich.
Beste Grüße
Armin Waldbüßer