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Antonia Mertsching
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrte Frau MdL Antonia Mertsching LINKE, kann der Richter, bzw. der Staatsanwalt, so ein Angebot machen? Oder gilt das schon als Erpressung?

Sehr geehrte Frau Mertsching,

ich möchte keine konkrete sondern eine bauschale Frage stellen.

***Angenommen ein Mitarbeiter sitzt auf der Anklagebank,
weil er seine Firma um 300 TEUR betrogen hat.

Der Richter gibt ihm folgenden Hinweis, bzw. macht ihm folgendes Angebot:
"Diese Straftat kann nach dem Gesetz mit 5 Jahren Haft bestraft werden.
Wenn sie ein vollständiges Geständnis ablegen und Reue zeigen, dann
werden wir das Höchstmaß nicht ausschöpfen sondern sie nur mit
2,5 Jahren Haft bestrafen. Sind sie damit einverstanden?"

Ist so ein Deal legitim?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J,

wer seine Firma um 300.000 € betrogen hat, sollte auch bei Reue und vollumfänglichem Schuldeingeständnis eine gerechte Strafe bekommen. Ob das 5 Jahre Haft sind (die den Steuerzahler nur Geld kosten), weiß ich nicht. Vielleicht reicht es, ihn dazu zu verdonnern, das Geld in einem angemessenen Zeitraum zurückzuzahlen und dazu Sozialstunden abzuleisten, da es dem Betreffenden offensichtlich an sozialem Bezug mangelt.

 

Herzlichen Gruß

Antonia Mertsching

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