Frage von Silvia K. • 21.09.2009
Portrait von Anton Schaaf
Antwort von Anton Schaaf
SPD
• 23.09.2009

(...) Aber unabhängig davon ist das Jobcenter für die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zuständig. Geld- und Sachleistungen zur Erstausstattung der Wohnung sind ein zusätzlicher Betrag, der nicht vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorgesehen ist. (...)

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