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Frage von Jan N. •

Frage an Anton Schaaf von Jan N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schaaf,

im Rahmen der Diskussionen über Netzpolitik hätte ich gerne von ihnen eine Selbsteinschätzung:
Kennen sie sich mit dem Internet aus?
Wie weit haben sie sich mit den Themen "Internetzensur", "Vorratsdatenspeicherung" und "Netzneutralität" beschäftigt und wie ist ihre Haltung dazu?

Wie stehen sie zu der Forderung im Bezug zur maschinenlesbaren Regierung?

mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Noetzel,

die von Ihnen gestellten Fragen zur „Internetzensur“, „Vorratsdatenspeicherung“ und „Online-Durchsuchung“ habe ich hier bereits beantwortet.

Durch die kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind weitere Hürden zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung aufgestellt worden. Zwar ist eine Speicherung von Daten grundsätzlich möglich, aber nur unter Beachtung dieser hohen Anforderungen. Für nichtig erklärt haben die Richter deshalb die konkrete Ausgestaltung der Vorschriften über die Verwendung der gespeicherten Vorratsdaten.

Zum Einen steht mit der Entscheidung nun fest, dass das Bundesverfassungsgericht die EU-Richtlinie im Ergebnis für vereinbar mit Europäischem Gemeinschaftsrecht hält. Anderenfalls hätten die Richter das Verfahren ausgesetzt und die Frage der Unvereinbarkeit der EU-Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Zum Anderen hat das Gericht mit seiner Entscheidung die Freiheits- und Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt, ohne zugleich die grundsätzliche Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung aus der Hand zu schlagen.

Die Vorratsdatenspeicherung geht auf die Attentate von Madrid zurück. Anhand von aufgefundenen Handys wurde festgestellt, mit wem die Attentäter zuvor telefoniert hatten. Auf diese Weise konnte man andere Attentatsbeteiligte aus dem terroristischen Umfeld dingfest machen. Das gab für England, Schweden, Frankreich und Irland den Anlass, eine Initiative zu starten mit dem Ziel, dass künftig in ganz Europa Verbindungsdaten 36 Monate lang gespeichert werden.

Die SPD hatte den EU-Nachbarn deutlich gemacht, dass der Vorschlag viel zu weit geht und noch unter Rot-Grün auf EU-Ebene durchgesetzt, dass die Richtlinie ganz erheblich entschärft wurde. So ist insbesondere die Pflicht der Mitgliedstaaten zu einer Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung auf eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten begrenzt worden. In der Großen Koalition hat die SPD bei dem Umsetzungsgesetz dafür gesorgt, dass nicht mehr als die in der Richtlinie vorgesehene Mindestspeicherdauer von sechs Monaten gilt.

Da die EU-Richtlinie überhaupt erst den Anlass für die Notwendigkeit einer Umsetzung in nationales Recht gegeben hat, ist es als positives Signal für den Schutz von Daten aller EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zu werten, dass die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt hat, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand stellen zu wollen.

Seit dem 1. Januar 2006 sind amtliche Informationen des Bundes grundsätzlich einsehbar. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die ihren Aktenplan im Internet veröffentlicht. Der Plan erleichtert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich einen Überblick über die Akten der Bundestagsverwaltung zu verschaffen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass jeder ohne Voraussetzung und ohne Begründung Zugang zu Akten und elektronisch gespeicherten Informationen erhalten kann, es sei denn, Belange zum Beispiel der inneren und äußeren Sicherheit sprechen dagegen.

Für den Deutschen Bundestag gilt das Gesetz, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Ausgenommen sind dagegen Informationen, die parlamentarische Angelegenheiten betreffen, wie Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung, Wahlprüfung und weitere spezifische Bereiche.

Durch den erleichterten Informationszugang wird das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter, was die Akzeptanz und Kontrolle durch den Bürger fördert und die demokratischen Beteiligungsrechte stärkt.

Gesetzliche Regelungen zur Informationsfreiheit gibt es bereits in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten, den USA und Kanada.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schaaf