Entscheidend ist nunmehr nicht ausschließlich der Parameter der Inzidenz sondern ebenso der Hospitalisierungsrate. Diese Neubewertung ist aufgrund der relativ hohen Impfungen gegen das Virus möglich geworden.
Eine vorausschauende Anpassung auf die Entwicklung der Infektionslage und der notwendige Basisschutz soll gewährleistet bleiben. Deshalb haben wir der Gesetzesänderung im März zugestimmt, damit Regionen mit stärkerem Infektionsgeschehen (sog. Hotspots) reagieren können.
Die Pandemie ist noch nicht zu Ende, Escape-Varianten wie Omikron setzen sich durch, weil sie deutlich ansteckender sind als die vorherigen Virusvarianten. Das erfordert eine höhere Impfquote - insbesondere, um die Menschen zu schützen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Impfen ist unser bestes Instrument, um mittelfristig der COVID-19 Pandemie Einhalt zu gebieten. Natürlich verhindert die Impfung nicht 100 Prozent der Ansteckung, aber wohl die einer heftigen Erkrankung, was unser Gesundheitssystem stark entlastet.
Wie bereits aus den Medien bekannt, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Einschlägig ist hier das völkerrechtliche Strafrecht, welches der deutschen Justiz ermöglicht, Kriegsverbrechen auch in Deutschland zur Anzeige zu bringen, wenngleich es keinen direkten Bezug zu Deutschland gibt.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der SPD und der FDP auf eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus auf dauerhaft 48% geeinigt.