Wann wird die Altersvorsorge endlich umfassend neu geregelt?
In der heutigen Zeit steht die AV meiner Ansicht nach in Konkurrenz mit anderen Anlageformen. Es z.B. interessant zu wissen, dass Veräußerungsgewinne bei Grundstücken und Immobilien nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei sind, während die bAV/pAV in der Auszahlungphase voll versteuert werden muss. Meiner Auffassung nach hat hier der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, die insbesondere von Vermögenden zur Steuervermeidung genutzt werden, während die Altersvorsorge breiter Massen trotz des regelmäßigen Absenken der Rentenniveaus bei Vorsorge (pAV/bAV) kaum entlastet werden.
Bei den gesetzlichen Regelungen zu Lebensversicherungen kann ein nicht voreingenommener Beobachter zum Schluss kommen, dass der Gesetzgeber oft die Interessen der Versicherungswirtschaft (und deren Eigentümern und Aktionären) im Blick hat und die Belange der Versicherten zweitrangig sind. Dies ist z.B. an der Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 zu sehen.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der SPD und der FDP auf eine Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus auf dauerhaft 48% geeinigt. Dabei sollen die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung und die ausgezahlten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit auch die junge Generation weiter auf die Rentenversicherung vertrauen kann. Insbesondere wollen wir die umlagefinanzierte Rente durch eine bessere Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmer*innen, Migrant*innen und Menschen mit Behinderungen stärken. Die Umsetzung liegt nunmehr bei dem Ministerium für Arbeit und Soziales.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Hofreiter