Ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten müssen ausreisen, wenn sie z.B. über ein Besuchervisum hier sind und für eine Stelle oder einen Studienplatz einen anderen Visumtyp brauchen. Warum?
Grüsse aus Neubiberg. Wir reden hier z.B. von Personen mit einem Bachelor in Informatik. Der Sinn der zwingenden Ausreise erschließt sich mir nicht. Es geht ja nur um Antragstellung. Besonders einladend ist das nicht. Sollten wir nicht dankbar sein für solche qualifizierten Arbeitskräfte?
Sehr geehrte*r Hasko H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
mit dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung vom Ende April 2023 wird diese Praxis nicht mehr länger nötig sein. Die Regelung soll dahingehend geändert werden, dass Menschen die vor Abschluss ihrer Ausbildung die Voraussetzungen einer qualifizierten Beschäftigung erfüllen nicht mehr unter das Zweckwechselverbot in ihren Aufenthaltsstatus fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Hofreiter