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Anton Hofreiter
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Frage von Hans-Peter B. •

Frage an Anton Hofreiter von Hans-Peter B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

auf meine am 22. Juni 2019 an Sie gerichtete Frage habe ich nun eine Antwort durch das "Team Hofreiter" erhalten. Leider geht diese jedoch in keiner Weise auf meine Frage ein.
Gerne wiederhole ich diese nochmals:
"Zur anstehenden Grundsteuerreform hat Ihr Parteifreund Chris Kühn, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen-Bundestagsfraktion, gefordert, dass "die Grundsteuer bei Neuvermietungen nicht mehr auf die Miete umgelegt werden darf" (Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Gruene-Grundsteuer-bei...).
Dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Dedy, zufolge "werden mit den mehr als 14 Milliarden Euro jährlich, durch die Städte, für die Bürger Schulen, Kitas und öffentlicher Nahverkehr finanziert".
Quelle: B5 Aktuell, 22.06.2019 06:00 Uhr.
Frage: Warum sollen vor diesem Hintergrund bei Neuvermietungen ausschließlich die Vermieter für die Grundsteuer aufkommen? Ist das in Ihren Augen gerecht?"
Und bitte nochmals um eine Antwort. Um eine Antwort, die auf meine Frage eingeht.

Herzlichen Dank und viele Grüße
H. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Frage.

Wir halten eine solche Umlage für gerecht. Vermieter*innen profitieren finanziell von der Lage und dem infrastrukturellen Umfeld ihrer Wohnimmobilie, weil sie dadurch eine entsprechend hohe Miete verlangen dürfen. Dennoch muss der Mieter oder die Mieterin die Grundsteuer für den Eigentümer bzw. die Eigentümern zahlen. Diese Umlagefähigkeit soll für Mietverträge über Wohnraum daher beendet werden. Weitere Informationen können Sie gerne folgendem Änderungsantrag entnehmen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/061/1906160.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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