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Anton Hofreiter
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Frage von Hans-Peter B. •

Frage an Anton Hofreiter von Hans-Peter B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

zur anstehenden Grundsteuerreform hat Ihr Parteifreund Chris Kühn, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen-Bundestagsfraktion, gefordert, dass "die Grundsteuer bei Neuvermietungen nicht mehr auf die Miete umgelegt werden darf" (Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Gruene-Grundsteuer-bei-Neuvermietungen-nicht-mehr-auf-Miete-umlegen;art295,4012572).
Dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Dedy, zufolge "werden mit den mehr als 14 Milliarden Euro jährlich, durch die Städte, für die Bürger Schulen, Kitas und öffentlicher Nahverkehr finanziert".
Quelle: B5 Aktuell, 22.06.2019 06:00 Uhr.
Frage: Warum sollen vor diesem Hintergrund bei Neuvermietungen ausschließlich die Vermieter für die Grundsteuer aufkommen? Ist das in Ihren Augen gerecht?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
H. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die von den Grundstückseigentümer*innen erhobene Grundsteuer wird regelmäßig als Teil der Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt, das finden wir unfair. Die Umlage ist ein relevanter Kostenfaktor für die Mieter*innen neben dem starken Anstieg der Angebotsmieten in Deutschland (2017 bis 2018: 4 bis 5,3 Prozent), der deutlich über der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung (2017 bis 2018: 1,9 bis 2 Prozent) lag. Vielen Haushalten ist so in den letzten Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen. Zugleich erschwerte eine fortbestehende Umlagefähigkeit die künftige Grundsteuerreform. Unserer Meinung nach musste aber auch unabhängig von der dringend notwendigen und erforderlichen Reform der Grundsteuer die Umlagefähigkeit abgeschafft werden.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze – Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit hier ansehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/088/1908827.pdf.
Wie Sie sicherlich wissen hat unser Gesetzentwurf leider keine Mehrheit gefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

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