Frage an Antje Tillmann von Michael T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Tillmann,
Ihre Parteifreundin und Kanzlerin, Frau Merkel jettet ja als oberste Weltklimaretterin seit Monaten um den Globus. Für mich als Normalverbraucher, der es auch komisch findet, dass es im so genannten Winter in Deutschland Sommertemparaturen gibt, stellt sich aber zunächst mal eine grundsätzliche Frage:
Wieso zahle ich, obwohl ich seit Jahren immer weniger Wasser verbrauche, weniger Strom verbrauche und weniger Müll produziere, jedes Jahr höhere Gebühren?
Müßte man den Menschen in diesem unserem Land nicht Anreize in die Richtung geben, dass wer weniger Ressourcen verbraucht, auch weniger zahlt?
Das hieße natrürlich den Energieriesen das Handwerk zu legen!
Vieleicht sollte man sich unter anderem zunächst mal mit diesen Problemen auseinander setzen um als Regierung glaubwürdig zu sein. Für mich ist das was im Moment , auch in den Medien, in Sachen Klima läuft blanke Heuchelei und Abzocke.
Mit freundlichen Grüßen
M. Trux
Sehr geehrter Herr Trux,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.12.2007, in der Sie sich kritisch zu den Auswirkungen einer Monopolisierung des Strommarktes äußern.
Ziel des vor nunmehr zwei Jahren in Kraft getretenen zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist die Intensivierung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasmärkten in Deutschland bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für faire Netzentgelte im Interesse der Verbraucher ein. Die Anreizregulierung ist ein wichtiger Baustein bei unseren Bemühungen für mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasnetzen. Die Anreizregulierungsverordnung regelt ab Januar 2009 die Netzentgelte für Strom und Gas und wird zu mehr Wettbewerb und zu sinkenden Energiepreisen für die Verbraucher führen. Auch neue Strom- und Gasanbieter sowie erneuerbare Energien sollen davon profitieren. Den rund 1.600 Netzbetreibern in Deutschland werden hierzu Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben. Ein bundesweiter Effizienzvergleich ermittelt unternehmensindividuelle Aussagen über die Kosteneffizienz. Alle Netzbetreiber müssen sich dann am effizientesten Betreiber messen.
Zusätzlich wird die Erlösobergrenze jedes Netzbetreibers jährlich um einen von der Regulierungsbehörde festgelegten Prozentsatz (sektoraler Produktivitätsfaktor) abgesenkt.
Auch im Hinblick auf die vorgebrachten Bedenken eines unzulässigen Kostendrucks auf die Tarifparteien, kommt der Verordnungsentwurf den Unternehmen und Gewerkschaften sehr weit entgegen. So werden betriebliche und tarifvertragliche Vereinbarungen zu Lohnzusatz- und Versorgungsleistungen, die vor dem 31.12.2008 abgeschlossen werden, nicht in den Effizienzvergleich einbezogen. Gleiches gilt für die Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen sowie für Betriebskindertagesstätten. Zudem gilt eine allgemeine Auffangklausel, wonach sich durch die Effizienzvorgaben die Arbeitsbedingungen in der Branche nicht wesentlich verschlechtern dürfen.
Eine besondere Bedeutung misst der Verordnungsentwurf der Sicherstellung von Investitionen zu. Er enthält eine Reihe von Elementen zur Gewährleistung des notwendigen Erhalts und Ausbaus der Netze, wie z. B. pauschale Investitionszuschläge, Investitionsbudgets oder die Einführung eines Erweiterungsfaktors zur Anpassung der Erlösobergrenzen bei Netzausbaumaßnahmen. Das Zusammenspiel mit den anderen Maßnahmen der Bundesregierung zur Intensivierung des Wettbewerbs zeigt sich insbesondere bei der Kraftwerk-Netzanschluss-Verordnung. Diese dient der Verbesserung der kurz- und mittelfristigen Angebotsstrukturen der Stromversorgung in Deutschland. Hiervon können gerade Stadtwerke profitieren, sei es als Stromabnehmer oder als Stromerzeuger. Die Anreizregulierungsverordnung sichert in diesen Fällen die notwendigen Netzausbaumaßnahmen. Gleiches gilt beim Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus erneuerbaren Energien. Zur Qualitätssicherung sieht der Verordnungsentwurf ergänzend die zeitnahe Einführung eines Qualitätselements vor, das Zu- oder Abschläge auf die Erlösobergrenzen bei guter oder minderwertiger Versorgungsqualität ermöglicht. Die Belange der zahlreichen kleinen Netzbetreiber waren der CDU/CSU-Fraktion sehr wichtig. Dies zeigen die Regelungen zum vereinfachten Verfahren. Danach können die Unternehmen wählen, ob sie an der umfassenden Anreizregulierung teilnehmen oder einen aus den Effizienzwerten der anderen Netzbetreiber ermittelten gewichteten Durchschnittswert für sich gelten lassen wollen. Für die Teilnehmer am vereinfachten Verfahren gilt eine erhebliche Bürokratieentlastung und sie haben Planungssicherheit über die Höhe ihrer Effizienzvorgaben. Der Bundeswirtschaftsminister hat sich gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion besonders dafür eingesetzt, dass die Schwelle für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren auf 30.000 Kunden bei Strom und auf 15.000 Kunden bei Gas angehoben wurde. Damit werden ca. 78 % der Unternehmen beim Strom und 76 % beim Gas von dieser Regelung erfasst.
Ohne Zweifel betritt Deutschland mit der Anreizregulierung energiepolitisches Neuland. Die Auswirkungen des neuen Regulierungssystems können trotz aller Modellrechnungen nicht sicher vorausgesagt werden. Umso wichtiger ist es deshalb, dass das System frühzeitig und regelmäßig überprüft wird, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und bei Bedarf gegensteuern zu können. Deshalb hat die Bundesnetzagentur nach § 112a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes zwei Jahre nach Einführung der Anreizregulierung eine Evaluierung durchzuführen und einen entsprechenden Erfahrungsbericht der Bundesregierung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann