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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Christine L. •

Frage an Antje Tillmann von Christine L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Tillmann,
wie werden Sie am 28.6.18 zur Weidetierprämie als Förderinstrument zur Erhaltung bedrohter Sektoren mit besonderer sozialer und ökologischer Bedeutung abstimmen?
Mit freundliche Grüßen
Ch. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau L.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Die CDU/CSU Fraktion lehnt den Antrag einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen ab, da die Mehrheit der schafhaltenden Betriebe eigenes Weideland besitzt und bereits mit den an sie ausgezahlten Flächenprämien im Rahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union über ein Grundeinkommen verfügt.
Schafhalter werden durch Direktzahlungen unterstützt
Aktuell ist es so, dass die Schafhalter heute für ihre beihilfefähigen Flächen in etwa das Dreifache an Direktzahlungen erhalten, die sie vor der Entkoppelung an Mutterschafprämien bekommen hätten. Sie erhalten aktuell mehr als das 2,5-fache des durchschnittlichen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs an Prämien. Die Schafhalter erhalten im Durchschnitt 86.000 Euro an unternehmensbezogenen Direktzahlungen und Zuschüssen, während sich diese Zahlungen im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe auf 33.800 Euro belaufen.
Wanderschäfer erhalten wenig Unterstützung durch Flächenprämie
Es existiert gleichwohl die Gruppe der Berufs- bzw. Wanderschäfer, die über wenige eigene Flächen verfügen und somit über die Flächenprämie weniger Geld akquirieren können. Für diese speziellen Fälle ist die 2. Säule der GAP geschaffen worden. Dass bei ihr das Instrument des Kostenersatzes zum Tragen kommt, ist in Bezug auf die Wanderschäfer ein Problem, auf das wir reagieren müssen. Daher versuchen wir aktuell, die 2. Säule der GAP dermaßen umzugestalten, dass dieser kleinen Gruppe gerecht werden kann. So wird schon heute über die 2. Säule der GAP u. a. auch Heidepflege und Magerwiesenpflege bezahlt. Hierfür werden wir uns weiter einsetzen.
Herausforderungen der Rückkehr des Wolfes
Die CDU/CSU Fraktion sieht hingegen auch eine Herausforderung für schafhaltende Betriebe durch die Rückkehr des Wolfes. Diese gilt es zu bewältigen und den Schutz von Weidetieren durch ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement zu gewährleisten.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein Miteinander von Wolf und Mensch in unserer dicht besiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft möglich, aber nicht konfliktfrei ist. Für die weitere Wiederbesiedlung durch den Wolf ist eine ausreichend große Akzeptanz der Bevölkerung in Deutschland unabdingbar. Dies gilt auch und vor allem für die besonders betroffene Gruppe der Nutztierhalter. Sie haben durch die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland zusätzliche Kosten zu tragen. Diese Kosten beeinträchtigen z.T. die Wirtschaftlichkeit ihrer Tätigkeit. Dazu gehören beispielweise Kosten für geeignete Schutzmaßnahmen für Weidetiere und Gatterwild einschließlich eines deutlich erhöhten Arbeitsaufwandes sowie vom Wolf verursachte unmittelbare Schäden wie z.B. verletzte Tiere und Verlammungen, aber auch mittelbare Schäden, wenn die Tiere nicht mehr trächtig werden. Die Finanzierung liegt bei den Ländern; bei Rissschäden stellen sie die Rissgutachter und entschädigen anhand eindeutiger Belege.
Hierzu haben wir bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, welcher dazu beizutragen wird, dass für Nutztierhalter entstehende Kosten für Schutzmaßnahmen oder die Finanzierung anderer dem Standard entsprechenden Präventionsmaßnahmen, sowie durch Wolfsübergriffe verursachte Schäden beim Tierbestand schnell und unbürokratisch durch die Landesbehörden ausgeglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen,

Antje Tillmann

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