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Antje Tillmann
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Frage von Harold S. •

Frage an Antje Tillmann von Harold S. bezüglich Recht

Sehr verehrte Frau Tillmann,

Sie schreiben weiter unten zum Thema "Cannabis" folgendes: "Die Union hält konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest." Das klingt außerordentlich positiv. Wieso aber ist dann in jedem Supermarkt Alkohol völlig frei und ohne jede Mengenbeschränkung zu kaufen, obwohl doch ganz eindeutig nachgewiesen ist, dass Alkohol die weitaus schlimmere Droge ist? Wäre es nicht auch Ihrer Ansicht nach sinnvoller, wenn die Politik aufhören würde, jahrzehntealte, heuchlerische Phrasen wiederzukäuen. Als ein Beispiel von vielen erinnere ich daran, dass es in Deutschland nach wie vor kein Zigaretten-Werbeverbot gibt. Und das lässt sich nicht einfach auf die SPD-Regierung schieben, denn die CDU hat dies vorher ja auch verhindert.

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Sehr geehrter Herr Dr. Harold Peters,

vielen Dank für ihr fortdauerndes Interesse. Medizinisch betrachtet führt Alkohol zu Vergiftungserscheinungen im zentralen Nervensystem, die einen Rausch freisetzen. Somit kommt der Substanz Alkohol ein ähnliches Gefahrenpotential zu wie den über das Betäubungsmittelgesetz definierten illegalen Substanzen. Auch wenn die alkoholischen Getränke bei uns als Kultur- und Genussgut betrachtet werden, so ist die Gefährlichkeit der Droge Alkohol nicht von der Hand zu weisen. Jedoch würde ich nicht sagen, dass es nach Ihren Worten die „schlimmere Droge“ ist. Die Unions-Fraktion teilt auch Ihre Sorge hinsichtlich der Gefährdung unserer Kinder und Jugendlichen durch das Rauchen.

Im Bereich der Alkoholsuchtprävention muss eine Veränderung der Einstellung zum Alkoholkonsum geschaffen werden, für die ein breiter gesellschaftlicher Konsens erforderlich ist. Jugendliche trinken Alkohol, weil sie erwachsen wirken wollen. Aktuelle Studien der BzgA belegen, dass der durchschnittliche Alkoholkonsum der Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren seit 2001 um 48% auf 21 Gramm reinen Alkohol pro Woche gestiegen ist. Dies entspricht zwei Glas Bier oder zwei Schnäpsen pro Woche, obwohl in dieser Altersgruppe überhaupt kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Laut eigenen Angaben der Jugendlichen praktiziert ein Drittel dieser Altersgruppe sogenanntes Rauschtrinken, bei dem mindestens fünf Gläser Alkohol hintereinander getrunken werden. Für eine wachsende Zahl von Heranwachsenden zählt dieses unkontrollierte Trinken schon fast zu einer selbstverständlichen Lebensweise. Erschreckend ist, dass das Durchschnittsalter für den ersten Alkoholvollrausch mittlerweile bei 15,5 Jahren liegt.

Fiskalische Mittel zur Reduzierung des Alkoholkonsums in frühen Lebensjahren alleine reichen nicht aus. Neben der Konsumsteuerung durch den Preis spielt auch die Verfügbarkeit und die Kontrolle durch die bestehenden Gesetze eine maßgebliche Rolle. Hier müssen die ausführenden Organe in Ländern und Kommunen die im Jugendschutzgesetz festgeschriebenen gesetzlichen Möglichkeiten zum Verkaufsverbot von Alkohol an Minderjährige voll ausschöpfen und konsequent durchsetzen. Unerlässlich bleiben weitere Anstrengungen zur Prävention und Aufklärung, um den jungen Menschen gezielt über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu informieren. Auch die Erwachsenen sind als Vorbilder gefragt. Sie müssen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit wie in der Familie vorleben.
Das in Niederbayern initiierte und nun bundesweit ausgeübte Programm „7 aus 14“ bietet einen hervorragenden Präventionsansatz zur Alkoholkonsumreduzierung bei Jugendlichen. Volksfeste ohne Alkoholräusche und Gastwirte und Kassiererinnen, die das Wort Jugendschutz beim Alkoholausschank und -verkauf ernst nehmen und über die Altersgrenzen zum Alkoholkonsum informiert sind, nehmen einen hohen Stellenwert bei der Prävention und Aufklärung ein.
Auch Industrie und Handel müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber den jungen Menschen stellen. Jugendliche dürfen nicht beständig als Ziel neuer Marketingstrategien fokussiert und mit Produkten überschüttet werden, denen sie noch gar nicht gewachsen sind.

Von Seiten der Bundesregierung wurde versäumt, den Handel in die Pflicht zu nehmen. Mit Schulungen des Verkaufspersonals und geeigneter Ausstattung der Kassensysteme könnte die Einhaltung der Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes für die gesamte Palette der alkoholischen Getränke sichergestellt werden. Das Problem unzulässigen Erwerbs stellt sich nicht nur bei den Fertiggetränken, sondern auch bei hochprozentigen Spirituosen, die Jugendliche bei den Testkäufen teils unbehelligt kaufen konnten. Die Alkopopsteuer wirkt hier gar nicht.

Im Falle des Zigarettenkonsums ist Präventionsarbeit iin Deutschland eine wichtige Säule der Drogen- und Suchtarbeit. Doch längst hat die internationale Forschung bewiesen, dass das bezahlbare Angebot die Nachfrage bestimmt. Daher ist es wichtig die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen wie Preis und Verfügbarkeit bei der Gestaltung einer sinnvollen und effektiven Drogen- und Suchtpolitik zu berücksichtigen. Das Jugendschutzgesetz geht einen richtigen Schritt in diese Richtung. Es bestimmt ein Verkaufsverbot von Zigaretten an Jugendliche und das Rauchverbot in der Öffentlichkeit für Jugendliche unter 16 Jahren sowie eine Einschränkung der Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Kino vor 18 Uhr.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es erforderlich, Leitlinien, Ziele und Maßnahmen des WHO-Tabakrahmenübereinkommens rasch umzusetzen. Das Abkommen wurde mit der Mehrheit der Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat angenommen und ist am 27. Februar 2005 damit auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich in Kraft getreten.

Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Nichtraucherschutz, welcher eine Ausweitung der rauchfreien Zonen in Deutschland beinhaltet. In öffentlichen Gebäuden – insbesondere in Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeitstätten für Jugendliche sowie in Krankenhäusern - sollte ein generelles Rauchverbot gelten. Auch ist eine Ausdehnung des Nichtraucherschutzes in Restaurants konsequent weiter zu verfolgen. Hier gibt es bereits zahlreiche freiwillige Vereinbarungen wie z.B. die zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband zur „Rauchfreien Gaststätte“. Sollten diese freiwilligen Vereinbarungen jedoch nicht zum Ziel einer nachweislichen Verbesserung des Nichtraucherschutzes führen, müssen in einem weiteren Schritt gesetzliche Regelungen in Betracht gezogen werden.

Die Einführung des Chipkartensystems bei Zigarettenautomaten, die bis Ende 2006 vollzogen sein muss, ist hinsichtlich der Einhaltung und Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Momentan ist die Beschaffung von Tabakprodukten für Jugendliche aufgrund der Zigarettenautomaten jederzeit möglich, womit offensichtlich die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterlaufen werden. Die Abschaffung der Zigarettenautomaten sollte nicht konsequent ausgeschlossen werden.

In einem ersten Schritt sollte ein generelles Tabakverbot im Umfeld von Veranstaltungen und Gebäuden ausgesprochen werden, die vor allem Jugendliche als Zielgruppe haben.

Im diesem Sinne spricht sich die CDU/CSU konsequent für ein suchtfreies Leben aus und versucht im Rahmen von kulturellen Gewohnheiten und der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik, Sucht und Alkoholmissbrauch einzudämmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antje Tillmann

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