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Antje Lezius
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Antje Lezius von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lezius,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Sehr geehrter Frau Schirm,

vielen Dank für ihre Frage an mich zur Masernschutzgesetz. Ich habe mich im Deutschen Bundestag für eine Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen ausgesprochen. Der Abstimmung ging eine lange Zeit der Information und Diskussion voraus. Ich habe mich zu dem Thema umfassend informiert und mit vielen Einwänden und Argumenten von verschiedenen Seiten auseinandergesetzt. Auch die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes, die Sie ansprechen, ist mir bekannt. Ich schließe mich hier der Meinung von Juniorprofessor Dr. Nils Schaks von der Universität Mannheim an, der als Experte in der öffentlichen Anhörung am 23.10.2019 zum Masernschutzgesetz gesprochen hat. Seiner Ansicht nach, ist die Reform verfassungsgemäß. Zwar stelle die Impfpflicht einen Grundrechtseingriff dar, der jedoch sachlich gerechtfertigt erscheine und verhältnismäßig ausfalle. Der Gesetzgeber habe hier einen gestalterischen Spielraum. Die Neuregelung sei auch deswegen gerechtfertigt, weil mit der Impfpflicht besonders gefährdete Personengruppen effektiv geschützt werden könnten und keine milderen, gleichermaßen effektiven Maßnahmen existierten.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius