Frage an Antje Lezius von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lezius,
in einer Stellungnahme des SoVD vom 21.03.19 zum Referentenentwurf "Gesetz zur Änderung des IX. u. XII. Buches SGB u. anderer Vorschriften" vom 05.03.19 (s. https://www.sovd.de/index.php?id=700274) steht u.a.:
Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten. Dies kritisiert der SoVD und fordert nachdrücklich, den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe für unterhaltsverpflichtete Angehörige einzuschränken. Denn ein (drohender) Unterhaltsrückgriff bedeutet für Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Alltag eine enorme Belastung, die zusätzlich neben die Sorge um die angehörige Person selbst tritt. Diese belastenden Sorgen treffen besonders Angehörige mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € sollte die finanzielle Heranziehung von Angehörigen zur Finanzierung von Sozialhilfeleistungen daher ausgeschlossen werden. Diese Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs sollte sich nicht nur auf Hilfen zur Pflege erstrecken, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sondern für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe gelten. Denn viele Betroffene erhalten nicht nur Hilfen zur Pflege, sondern weitere Leistungen des SGB XII. Insoweit bestehen vergleichbare Belastungsmomente für die Angehörigen, denen der Gesetzgeber einheitlich begegnen sollte.
Die Mutter meiner Frau bezieht Eingliederungshilfe für Behinderte. Dabei erfolgt der volle Rückgriff (Elternunterhalt) auf die volljährigen Kinder der Eltern. Auf die Eltern von volljährigen behinderten Kindern erfolgt, unabhängig von Einkommen und Vermögen, bis auf einen niedrigen Pauschalbetrag, kein Rückgriff.
Werden Sie sich für die 100T€-Grenze auch bei der Eingliederungshilfe einsetzen, oder zumindest für eine Gleichbehandlung volljähriger Kinder (analog Elternregelung) beim Sozialhilferegress?
MfG
Ulrich Pfefferer
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits im direkten E-Mail Kontakt mitgeteilt, habe ich Ihr Anliegen gerne zur Kenntnis und zur Information für meine Arbeit im Bereich Arbeit und Soziales genommen. Wie ich erfahren habe, sind Sie nun auch im direkten Kontakt mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten.
Es ist ein wichtiges Anliegen, dass zukünftig auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einer Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart und wir, in der CDU/CSU-Fraktion, erwarten, dass dies bei den Gesetzesentwürfen berücksichtigt wird. Nach meinem Kenntnisstand wird ein entsprechender Referentenentwurf, der auch weitere „100T€-Grenzen“ beinhaltet, vor der parlamentarischen Sommerpause (Juli und August) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales fertiggestellt und veröffentlicht werden. Detailfragen lassen sich dementsprechend derzeit noch nicht beantworten. Ich bitte Sie um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius