Frage an Antje Lezius von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lezius,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten - evtl. plus Facharztinternisten -, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass - im Falle einer - von mir lebhaft gewünschten - Widerspruchslösung die Zustimmung der Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
B. M.
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,
vielen Dank für Ihre Einschätzung und Fragen zur Neuregelung der Organspende.
Sie beziehen sich auf den Entwurf des sogenannten "Baerbock-Antrags", also den fraktionsübergreifenden Antrag zur Ablehnung der Widerspruchslösung und für eine erweiterte Zustimmungslösung. Das übergeordnete Ziel des Antrags ist die Ablehnung der Widerspruchslösung - dazu wurden Vorschläge entwickelt, wie man die Konfrontation mit dem Thema Organspende in der Bevölkerung stärken, die Registrierung der Spender verbessern und die Aufklärung erweitern kann.
Derzeit befindet sich der Antrag Mitten im parlamentarischen Prozess. Er wird voraussichtlich in entsprechend bearbeiteter Form Mitte April oder Anfang Mai veröffentlicht. Dann wird auch eine weitere Debatte im Bundestag dazu stattfinden. Ich bitte Sie darum, was Ihre konkreten Fragen und Anmerkungen zum Antrag betrifft, noch um einige Wochen Geduld, denn noch ist die Bearbeitung der Anträge nicht beendet und beschlossene Änderungen noch nicht veröffentlicht.
Ich persönlich wünsche mir, dass Menschen sich der Entscheidung zur Organspende stellen, allein um sie ihren Angehörigen zu erleichtern oder abzunehmen.
Ich befürworte es, die Organspende als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beizubehalten, die weder durch den Staat erzwungen werden darf, noch von der Gesellschaft erwartet werden kann. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen sollte nicht auf ein nachträgliches Veto reduziert werden. Wenn ein Mensch sich zu Lebzeiten mit dieser Frage nicht auseinanderzusetzen will, ist auch das sein Recht auf Selbstbestimmung. Pauschal vorzugeben, dass alle Organspender sind, die nicht widersprechen, geht meines Erachtens zu weit.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius