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Antje Lezius
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Frage von Jörg A. •

Frage an Antje Lezius von Jörg A. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Lezius,

in Bezug auf die Situation an den Bahnübergängen an den beiden Norheimer Tunnels bei Bad Münster am Stein, die schon länger anhält, möchte ich folgende Frage stellen: Liegt es an der privatrechtlichen Organisation der DB als Aktiengesellschaft, dass der Bund als Eigentümer keinen Einfluss nehmen kann solche Probleme schneller anzugehen und um die Bahn zur Pflege ihrer Infrastruktur zu verpflichten?

Mit freundlichen Grüßen.
Jörg A.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Altvater,

vielen Dank für Ihre Frage. Ja, die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, alleiniger Eigentümer der Deutsche Bahn AG.

Es würde aber aus meiner Sicht, ungeachtet der rechtlichen Konstellationen, wenig Sinn machen, die Bahn aus Berlin heraus anzuweisen, die Baustellen an der Bahnstrecke bei Norheim schneller abzuschließen – die Bahn selbst hat wenig Interesse daran, an diesen Stellen auf Dauer Mitarbeiter und Ressourcen zu binden. Auch, wenn der Gedanke durchaus ansprechend ist: Probleme, die technischer oder betrieblicher Natur sind, lassen sich nicht einfach per Weisung beseitigen. Hierbei muss man sich, gerade als Eigentümer, auch auf die fachliche Kompetenz der Planer und ausführenden Unternehmen verlassen können.

In 2018 investiert die Deutsche Bahn AG 9,3 Milliarden Euro in die Infrastruktur. Darunter sind Schienengroßprojekte, aber auch Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen. Auch die Maßnahme in Norheim fällt darunter. Aus dem Bundeshaushalt selbst fließen seit 2015 bis 2019 insgesamt mindestens 16,578 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse in die Erhaltung der Schienenwege.

Die Eisenbahnunternehmen des Bundes sind außerdem seit 2009 durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung verpflichtet, ihre Schienenwege in einem hochwertigen Zustand zu erhalten. Lieber Herr Altvater, gerne können Sie mich jederzeit wieder kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Lezius