Frage an Antje Lezius von Ursula M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Lezius,
als strikte Gegnerin der Produktion und des Handels mit Rüstung möchte ich von Ihnen wissen:
Frage 1
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Frage 2
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Frage 3
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl – angesichts der besonders hohen Opferzahlen durch Kleinwaffen – für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Frage 4
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Frage 5
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert werden?
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
U. M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rüstungsexporte der Bundesrepublik Deutschland, die ich gerne zusammenhängend beantworten möchte.
Die Ausfuhr von Rüstungsgütern in andere Länder stellt zweifelsohne eine Gradwanderung zwischen der Wahrnehmung nationaler Interessen und dem Grundsatz einer wertegebundenen Außenpolitik dar. Daher finde ich es gut, dass die Bundesregierung Entscheidungen über Rüstungsexporte grundsätzlich nur nach einer sorgfältigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls trifft. In diese Einzelfallprüfung fließen sowohl die Situation vor Ort als auch menschenrechtliche sowie volkswirtschaftliche, außen- und sicherheitspolitische Erwägungen mit ein.
Entscheidungen über Rüstungsexporte unterliegen engen rechtlichen und politischen Grenzen. Nach dem im Kriegswaffenkontrollgesetz sowie in den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern festgehaltenen Grundsätzen müssen bei Rüstungsausfuhren grundsätzlich die Menschenrechte im Empfängerland besondere Beachtung finden. Gegenwärtig kontrolliert Deutschland den Verbleib exportierter Waffen. Hier wird geschaut, ob die Waffen weiterhin dort vorhanden sind, wo sie ursprünglich auch hingeliefert wurden. Die ersten Prüfungen in Indien haben dabei keine Beanstandungen erfahren.
Die Darstellung der deutschen Rüstungsexporte in dem jährlich erscheinenden Rüstungsexportbericht der Bundesregierung zeigt, dass der überwiegende Teil der deutschen Rüstungsexporte in Länder der Europäischen Union und der NATO erfolgt. In den vergangenen Jahren entfiel gut die Hälfte der Einzelgenehmigungen auf diese Ländergruppen.
Im Übrigen empfiehlt es sich die Art der Güter und den jeweiligen Verwendungszweck genauer zu betrachten. Wenn Sie den Export in Drittländer nehmen, so zeigt sich, dass unter den dorthin exportierten Gütern zum Beispiel auch Geländewagen mit Sonderschutz für internationale Organisationen, Minenräumgeräte für Hilfsorganisationen, Küstenschutzboote oder U-Boote zur Überwachung von Küstengewässern zu finden sind, die ebenso in das Gesamtvolumen der deutschen Rüstungsexporte einfließen.
Der Grundsatz, dass Waffen und Rüstungsgüter nicht in Krisengebiete geliefert werden, gilt weiterhin. Auch wenn der Völkermord an den Jesiden durch den sogenannten IS gezeigt hat, dass wir in Ausnahmensituation handeln müssen, um Terror und schwere Kriegsverbrechen zu verhindern. Ich fand es bemerkenswert, dass auch Papst Franziskus die Waffenlieferungen unterstützt hat und mit den Worten, dort „wo es einen unrechtmäßigen Aggressor gibt, ist es berechtigt, ihn zu stoppen", sogar ein militärisches Eingreifen forderte. Ebenso hat sich die Deutsche Bischofskonferenz für die Waffenlieferungen ausgesprochen. Andererseits sprechen wir uns weiterhin gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aus. Ich finde, dass richtig, weil dieser Konflikt dauerhaft nur auf diplomatischem Weg ein Ende finden kann.
Die beiden letzten Themen zeigen für mich, dass sich das Thema Rüstungsexporte einfachen Antworten entzieht. Ich unterstützte daher das bestehende System, das auf der Einzefallprüfung sowie einem Verbot von Exporten in Krisengebiete (bei gerechtfertigten Ausnahmen) besteht.
Herzliche Grüße
Antje Lezius