Frage an Antje Lezius von Alexander S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lezius,
mich würde Ihr Standpunkt zur geplanten Änderung der Hartz-IV-Regeln bezüglich der "Kappung des Mehrbedarf für umgangsberechtigte Väter oder Mütter" (der Streichung von Bezügen, wenn Kinder sich tageweise beim anderen Elternteil aufhalten) interessieren.
Werden Sie, so die Vorlage unverändert zur Abstimmung gestellt und betroffene alleinerziehende umgangsberechtigte Väter und Mütter durch diese Rechtsvereinfachungen" der Hartz-IV-Regeln weiter belastet werden,
für oder gegen die Gesetzesvorlage stimmen?
Welcher Erhöhung von Steuermitteln zu Ausstattung für Sozial- und Familiengerichten, vor denen nach in Kraft treten der "Rechtsvereinfachung" zu Streitigkeiten zwischen betroffenen Vätern und Müttern und Behörden, beziehungsweise zwischen Elternteilen, Recht gesprochen werden muss, werden Sie in diesem Zusammenhang vorschlagen und/oder unterstützen?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Schmitt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Reform des SGB II.
Die Reform zur Verwaltungsvereinfachung des 2. Sozialgesetzbuches wird zurzeit im parlamentarischen Verfahren beraten. Die von Ihnen angesprochene Regelung ist Bestandteil des Gesetzentwurfes.
Tatsächlich herrscht zurzeit eine Rechtsunklarheit bei Trennungsfamilien und bei der Frage wem wieviel Geld für den Bedarf von minderjährigen Kindern gezahlt wird, wenn das Kind Umgang mit beiden Elternteilen hat. Momentan geht ein Elternteil meist leer aus. Eine klare Regelung ist hier durchaus geboten.
Wichtig ist mir, dass das Kind den vollen Bedarfssatz erhält, der dafür auch vorgesehen ist. Diskutiert wird, wie sich der Satz auf die getrennte Elternteile aufteilen lässt.
Ob der Vorschlag, den das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt hat und den Sie kritisieren, im parlamentarischen Verfahren Bestand hat, kann man noch nicht sagen. Ich kann die Kritikpunkte und Erwägungen nachvollziehen.
Gerne informiere ich Sie über den weiteren Sachstand, wenn sich Änderungen ergeben und informiere Sie auch gerne über den Entwurf, der letztendlich zur Abstimmung kommen wird und natürlich auch über meine Entscheidung ob ich dem zustimmen kann. Daher bitte ich Sie, mir unter antje.lezius@bundestag.de Ihre Mailadresse mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius MdB