Frage an Antje Lezius von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Lezius,
Frau Kluge weist in Ihrer Frage auf die Überlegung, dass der Mindestlohn für Flüchtlinge gesenkt werden soll.
"Nach Einschätzung des Münchner ifo Instituts sind die meisten Flüchtlinge nicht gut genug für den deutschen Arbeitsmarkt qualifiziert: "Es steht zu befürchten, dass viele von ihnen bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro keine Beschäftigung finden, weil ihre Produktivität schlicht zu gering ist." Das Institut plädiert deshalb dafür, den Mindestlohn zu senken."
http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Frau Kluge stellt folgende Vermutungen an:
Flüchtlinge werden zu Löhnen unterhalb des Mindestlohnnieveaus bevorzugt eingestellt
Absenkung des Mindestlohnes -> Schere Arm und Reich wird größer
der soziale Frieden könnte bedroht werden
http://www.abgeordnetenwatch.de/antje_lezius-778-78304--f443370.html#q443370
Ich erkennen wie die Fragestellerin in den benannten Umständen ein erhebliches Potential für politischen Sprengstoff, nur leider gehen Sie Frau Lezius in Ihrer Antwort mit keinem Wort darauf ein, warum eigentlich nicht?
Sie schreiben stattdessen:
"Unser Sozialsystem wird geleitet von dem Gedanken, denen zu helfen, die wirklich Hilfe brauchen. Es ist weder Selbstbedienungsladen noch ein System, Hilfe zu verhindern.
Von arbeitsfähigen Empfängern wird daher zu Recht erwartet, dass sie alle Mittel und Wege nutzen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Solche Mitwirkungspflichten laufen aber ins Leere, wenn die Jobcenter nicht die Möglichkeit haben, Verstöße zu sanktionieren."
Ich empfinde die Betrachtung der Pflichten der Arbeitnehmerseite als zu einseitig. Kann nicht von Arbeitgebern umgekehrt zu Recht erwartet werden, dass sie auskömmliche Löhne an alle arbeitswilligen- und fähigen Menschen zahlen - auch an Flüchtlinge?
Könnte eine evtl. Aussetzung des Mindestlohns für Flüchtlinge nicht zu sozialem Unfreden und zusätzlicher Fremdenfeindlichket führen?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage, die sich auf die Frage von Frau Kluge bezieht.
Auf die Vermutungen von Frau Kluge bin ich auch deswegen nicht weiter eingegangen, weil es zurzeit nicht ernsthaft politisch diskutiert wird, Asylbewerber vom Mindestlohn auszunehmen. Die Ausnahmen bei den Mindestlohnregelungen sind gut begründet und sinnvoll, eine Ergänzung für Flüchtlinge halte ich dagegen für nicht zielführend.
Ziel muss es sein, diejenigen, deren Asylgrund anerkannt wurde, schnell in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehört die Feststellung der erworbenen Qualifikationen und Kenntnisse, die Sprachausbildung und ggf. die Weiterqualifizierung für unseren Arbeitsmarkt.
Der Anreiz, einen Menschen mit Asylstatus in Arbeit zu nehmen, ergibt sich für den Arbeitgeber allein schon aus dessen Qualifizierung.
Ich befürworte es allerdings, dass den Arbeitgebern, besonders den kleinen und mittelständischen Betrieben, Unterstützung bei der Integration von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund zuteilwird.
Neben den Pflichten der Arbeitnehmer ist es natürlich auch bei den Arbeitgebern, faire Löhne zu zahlen, Ausbildungsplätze bereitzustellen und sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Ich befürworte daher eine Unterstützung auf beiden Seiten, beim den Arbeitssuchenden und bei den Arbeitgebern.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius MdB