Frage an Antje Lezius von Karin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Frau Lezius,
Ministerin Nahles sagte in Bezug auf die Flüchtlings-Neiddebatte, dass geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Es gebe enge Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Die Karlsruher Richter hätten klar gesagt: "Existenzminimum ist Existenzminimum." http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nahles-kaum-spielraum-f%C3%BCr-k%C3%BCrzungen-bei-fl%C3%BCchtlingen/ar-AAewCqy
Wie sieht es aber mit den Hartz IV Sanktionen unserer deutschen Arbeitslosen aus? Sind Sie der Meinung, dass dieses Grundgesetz hier nicht gilt?
Weiter ist nun aber im Gespräch den Mindestlohn in Bezug auf die Flüchtlinge doch zu senken. http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-arbeitsmarkt-107.html
Es hat sich in der Vergangenheit bewahrheitet, dass nicht weniger Arbeiter eingestellt wurden aufgrund des Mindestlohns. https://www.aachener-zeitung.de/news/wirtschaft/der-mindestlohn-hat-sich-nicht-negativ-ausgewirkt-1.1184215 Die Arbeit war also bezahlbar.
Wer würde von dieser geplanten Absenkung des Mindestlohnes profitieren?
Ich befürchte folgendes:
-Flüchtlinge werden bevorzugt eingestellt, da Billiglöhner von der Wirtschaft willkommen.
-Flüchtlinge werden Hartz IV Aufstocker und ebenso unzufrieden wie die deutschen Hartz IVler
-Absenkung des Mindestlohnes-> Schere Arm und Reich wird größer ->es wird massenhaft Aufstände geben.
-Beibehaltung der Hartz IV Sanktionen -> in Deutschland herrschen bald Zustände wie in den USA -> massenhaft Aufstände – ist das noch unser sozialdemokratisches Deutschland?
Und meine letzte Frage: wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag in Bezug auf die Leistungskürzungen und Sanktionen im ALG II abstimmen?
Freundliche Grüße
K. Kluge
Sehr geehrte Frau Kluge,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Bereich SGB II-Leistungen.
Unser Sozialsystem wird geleitet von dem Gedanken, denen zu helfen, die wirklich Hilfe brauchen. Es ist weder Selbstbedienungsladen noch ein System, Hilfe zu verhindern.
Von arbeitsfähigen Empfängern wird daher zu Recht erwartet, dass sie alle Mittel und Wege nutzen, um ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Solche Mitwirkungspflichten laufen aber ins Leere, wenn die Jobcenter nicht die Möglichkeit haben, Verstöße zu sanktionieren. Nach dem SGB II können Sanktionen für die Dauer von drei Monaten verhängt werden. Grund hierfür können Pflichtverletzungen des Empfängers sein in Form von Weigerung einer zumutbaren Arbeitsaufnahme, Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme oder Nichterscheinen im Jobcenter. Ab einer Kürzung von 30% kann das Jobcenter ergänzende Sachleistungen bereitstellen, damit den Betroffenen das Wesentliche zum Leben (Nahrung, Kleidung, Unterkunft) nicht fehlt.
Es gibt aus meiner Sicht, keinen Grund an den Grundzügen dieser Regelung etwas zu ändern. Entsprechenden Anträgen werde ich daher nicht zustimmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Lezius MdB