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Antje Lezius
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Frage von Otmar R. •

Frage an Antje Lezius von Otmar R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lezius,

zur Ermittlung gegen Konsumenten von kinderpornographischem Material aus gespeicherten Daten muss doch bereits ein Verdacht gegen bestimmte Personen vorliegen, um überhaupt eine Anfrage machen zu können. Warum genügt dann nicht einfach ein richterlicher Beschluss zur Überwachung der Verdächtigen bzw. bei soliden Verdachtsmomenten zur Hausdurchsuchung?

Aus dem NSA-Skandal ist doch bekannt, dass dort sämtliche Daten der Internetnutzer weltweit vorliegen; unsere Geheimdienste arbeiten mit der NSA bestens zusammen, ist es denn so abwegig zu erwarten, dass auch in Sachen Kriminalität allgemein und Kinderpornographie im Besonderen dort über die Geheimdienste Anfragen vorgenommen werden könnten - mangelnde Rechtsgrundlagen, bzw. mangelnde Kooperationsbereitschaft seitens der amerikanischen Regierung sind hoffentlich kein Hinderungsgrund: beides kann politisch und auf dem Verhandlungswege gelöst werden, wenn man es nur will. Wenn wir schon den Amerikanern nichts entgegensetzen um deren Überwachungsaktivitäten deutscher Daten zu unterbinden, dann doch bitte diese Daten besser für unsere - und deren - Kriminalitätsbekämpfung nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Otmar Rehm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rehm,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Strafverfolgung im Bereich Kinderpornographie. Für mich ist das Thema sehr wichtig und ich setze mich dafür ein, dass zum Schutz und Wohle der Kinder diesen schrecklichen Verbrechen Einhalt geboten wird.

In Sachen Strafverfolgung gilt immer – unabhängig vom Tatbestand – die Unschuldsvermutung, daher können Ermittlungen grundsätzlich nur aufgrund eines begründeten Verdachts eingeleitet werden. Zur Anfrage von Verbindungsdaten braucht es einen richterlichen Beschluss. Der Gesetzgeber hat dabei, das hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse der Strafverfolgung und dem Recht auf Privatsphäre der einzelnen Personen zu treffen. Die Polizei sowie die Justiz sind verpflichtet, allen Verdachtsmomenten gewissenhaft nachzugehen. Die vorhandenen Instrumentarien der Strafverfolgung sind – mit Ausnahme einer notwendigen gesetzlichen Neuregelung der längerfristigen Speicherung von Verbindungsdaten – sehr gut geeignet, um effektiv gegen die Verbreitung, Herstellung und den Konsum von Kinderpornographie vorzugehen.

Die in letzter Zeit prominenten Fällen zeigen, dass die internationale Zusammenarbeit sehr gut funktioniert, so wurden die deutschen Behörden umfassend über Daten eines kanadischen Kinderpornorings informiert, den die dortigen Behörden ausheben konnten. Eine Zusammenarbeit der polizeilichen Behörden findet global statt und wird stetig weiter intensiviert. Es liegt mir allerdings fern, eine verdachtsunabhängige umfassende Datenübermittlung zu befürworten, egal von wem die Daten stammen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Lezius MdB