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Ansgar Heveling
CDU
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Frage von Hannah S. •

Frage an Ansgar Heveling von Hannah S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte/r Herr Heveling,

mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes wollen SPD und CDU/CSU den Bau und Betrieb von Autobahnen und Schulen privatisieren. Bitte stimmen Sie dieser Änderung unserer Verfassung nicht zu! Die meisten Menschen in Deutschland lehnen die Privatisierung öffentlicher Güter ab – ich auch! Selbst im Koalitionsvertrag wurde der Schutz der Daseinsvorsorge vereinbart. Bitte setzen Sie sich für eine Debatte jeder einzelnen geplanten Änderung ein, statt vorschnell ein Gesamtpaket zu verabschieden. Jeder Grundgesetzartikel muss für sich stimmig und sinnvoll sein!

Wie werden Sie am 19. Mai zur Autobahnprivatisierung abstimmen, mit Ja oder Nein?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

bei der im Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgesehenen Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen handelt es sich keinesfalls um ein Werkzeug zur Privatisierung, vielmehr unterstehen die Autobahnen dadurch unmittelbar der Bundesverwaltung. Das Grundgesetz wird auch weiterhin das alleinige Eigentumsrecht des Bundes an den Autobahnen schützen. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) beim Autobahnbau sind in der Tat weiterhin möglich, aber keinesfalls eine Neuerung durch die Gesetzesänderung, sondern bereits jetzt zulässige und seit mittlerweile sieben Jahren angewandte Praxis. Die sogenannten „Netz-ÖPP“ hingegen, also die schleichende Teilprivatisierung durch Streckenkonzessionen, wie beispielsweise in Frankreich geschehen, wird durch die Änderung der Verfassung nun sogar explizit grundgesetzlich verboten.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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