Frage an Ansgar Heveling von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heveling,
in der heutigen (15.06.) Plenardebatte führten Sie aus, warum eine Erhöhung der Parteifinanzen um 15 Prozent nötig sei ? Durch die Vergrößerung des Parlamentes und einer weiteren üppigen Diätenerhöhung wurden schon hohe Summen für die Parlamentsarbeit vom Steuerzahler in dieser Legislaturperiode zusätzlich geleistet.
Bleiben Sie daher bei Ihrer Argumentation? Wenn große Parteien Wählerstimmen verlieren müssen sie auch mit den bisherigen Mitteln auskommen und um Überzeugung beim Bürger kämpfen.
Viele Rentner mit knapper Rente müssen Flaschensammeln um überhaupt einigermaßen über die Runden zu kommen. Eine Rentnerin wurde sogar verurteilt weil Sie im Bahnhof München Flaschen sammelte.
Werden sie trotzdem an dieser umstrittenen Neuregelung festhalten?
Mit bestem Dank für Beantwortung und freundlichem Gruß
J. V.
Sehr geehrter Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich nachfolgend gerne näher eingehen möchte.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach zur Parteienfinanzierung Stellung bezogen und Leitplanken aufgestellt. Dazu gehört auch die „absolute Obergrenze“ für die staatliche Finanzierung der Parteien. Die absolute Obergrenze beinhaltet das Finanzvolumen, das für alle Parteien zusammen zur Verfügung steht. Die Höhe der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung ist im Parteiengesetz festgelegt.
Das Bundesverfassungsgericht sagt ausdrücklich, dass „in die Berechnung des höchstzulässigen Anteils staatlicher Mittel an der Finanzierung der Parteien - die weder mit den Parlamentsfraktionen noch den sogenannten parteinahen Stiftungen identisch sind - sind die ihnen unmittelbar aus der Staatskasse zufließenden Zuwendungen vollständig einzubeziehen (Urt. 1992, Rn. 99). Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe der absoluten Obergrenze unter einen Vorbehalt gestellt, „solange die bestehenden Verhältnisse keine einschneidende Veränderung erfahren“.
Durch den Prozess der Digitalisierung hat sich eine Zäsur ergeben, die als einschneidende Veränderung vor allem in Bezug auf Kommunikationsverhältnisse betrachtet werden kann. An die Parteien werden ganz neue Anforderungen im Meinungsbildungsprozess gestellt, in der externen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und in der internen Meinungsbildung der Partei. Gleichzeitig hat sich auch die Entscheidungsfindung in den Parteien selbst verändert. Auch hier geht es darum, die Basis wirklich und ernsthaft einzubeziehen.
Die Anhebung der finanziellen Ausstattung dient dazu, diese Partizipation im veränderten, digitalen Zeitalter zu gewährleisten und somit die Funktionsfähigkeit der Parteien aufrecht zu erhalten. Da ich diesen Punkt als notwendig für eine funktionierende Demokratie erachte, bin ich weiterhin davon überzeugt, dass eine Anhebung der Obergrenze aufgrund der elementaren Veränderungen gerechtfertigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB