Frage an Ansgar Heveling von Horst S.
Sehr geehrter Herr Heveling!
Offensichtlich interessiert Sie, ebenso wie das Gros der anderen Abgeordneten der ehemals großen "Volksparteien" der Wählerwille nicht.
Wie können Sie einem Gesetz zustimmen, dass über Hintertüren Fracking zulässt?
Haben Sie noch eine Ersatz-Erde im Rucksack?
Wie wollen Sie den Planeten Erde für Ihren Sohn zurücklassen - zerstört?
Es ist höchste Zeit, alles zu tun, um weitere Umweltschäden zu verhindern.
Mit enttäuschten Grüßen
Horst Stollenwerk
Sehr geehrter Herr Stollenwerk,
gern gebe ich Ihnen heute Auskunft bezüglich Ihrer Anfrage zum Thema Fracking, welche Sie über das Portal abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben.
Die von Ihnen geäußerte Sorge bezüglich der Fracking-Technologie nehme ich sehr ernst. Für die Unionsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wurde daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klargestellt, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Die Koalitionspartner haben die Vorschläge der Bundesregierung im vergangenen Jahr ausführlich im Parlament beraten. Im Herbst 2013 hat die CDU Nordrhein-Westfalen sich erfolgreich für deutliche Vorbehalte im Text des Koalitionsvertrags stark gemacht. Inhaltlich kritisieren wir vor allem das erhebliche Risikopotential; die Auswirkungen der Fracking Technologie sind noch nicht hinreichend geklärt.
Um das Ziel, Fracking in NRW zu verhindern, dauerhaft und rechtssicher zu erreichen, brauchen wir das Schutzgesetz des Bundes, ergänzt um einige wesentliche Punkte. Der neue Gesetzentwurf enthält ein klares Verbot des unkonventionellen Frackings. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf dürfen die bundesweit insgesamt vier Probebohrungen zur Erforschung der Auswirkungen des unkonventionellen Frackings auf die Umwelt nicht ohne die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung durchgeführt werden. Für Nordrhein-Westfalen lehnt die CDU solche Probebohrungen ab. Wenn SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu ihren Kollegen in Niedersachsen bei ihren Positionen bleiben, wird es mit dem neuen Gesetz in unserem Land kein Fracking geben. Sollten in einem anderen Bundesland solche Probebohrungen stattfinden, wird – auch das wurde ergänzt – der Deutsche Bundestag im Jahre 2021 erneut über das Fracking-Verbot entscheiden.
Ohne eine neue gesetzliche Regelung durch den Bundestag müssten etwaige Anträge auf die Durchführung von Fracking auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage beschieden werden. Diese aber schließt die Möglichkeit des Frackings gerade nicht aus. Insofern ist es durch die niedersächsischen Ankündigungen zwar zu einem Entscheidungsdruck gekommen, das ist richtig. Die Reaktion des Gesetzgebers führt aber gerade dazu, dass die Fracking-Möglichkeiten – anders als unter der geltenden Rechtslage – nunmehr praktisch ausgeschlossen werden.
Auch für mich hat der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt oberste Priorität. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das sogenannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Dies wird durch das neue Gesetz gewährleistet, weshalb ich ihm auch meine Zustimmung gegeben habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB