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Ansgar Heveling
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Frage von Sönke S. •

Frage an Ansgar Heveling von Sönke S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Heveling,

ich möchte Sie als Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Medien zur Novelle des Kulturgutschutzgesetzes befragen.

Aus dem naturwissenschaftlichen Bereich hagelt es seit Bekanntwerden des Entwurfs substantielle Kritik. Auch ein Mitglied Ihrer Fraktion, Herr Artur Auernhammer, äußert sich öffentlich besorgt und betont, dass sich das Kulturgutschutzgesetz nicht negativ auf paläontologische Sammlungen auswirken dürfe, siehe: https://www.artur-auernhammer.de/index.php/hintergruende/pressemitteilungen/288-artur-auernhammer-kulturschutzgesetz-darf-sich-nicht-negativ-auf-palaeontologische-sammlungen-auswirken

Genau dies ist jedoch bereits jetzt der Fall. Der Bayrische Rundfunk berichtete unter dem Titel "Kulturgüter auf der Flucht - Bayerns Museen verlieren" über die Verluste des bedeutenden Solnhofener Museums:
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/abendschau/kulturgueter-museen-solnhofen-100.html#&time=

Und dies ist nur der Anfang. Die derzeit vorgesehene Beweislastumkehr bzgl. des Besitzes von Kulturgut wird absehbar einen "Genickschlag" für den Handel mit Fossilien und Mineralien bedeuten, analog zum "Genickschlag für den Asiatika-Handel" über den das Handelsblatt berichtete: http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/kulturgutschutzgesetz-genickschlag-fuer-den-asiatika-handel/12740134.html , schlimmer noch auch das für die Paläontologie bedeutsame Vertrauensverhältnis von Wissenschaftlern und Privatsammlern wird zerstört.

Hat in der CDU/CSU-Fraktion bereits eine Auseinandersetzung mit den verschiedentlich an den Kulturausschuss herangetragenen Sachargumenten der Naturwissenschaftler stattgefunden?

Wie beurteilen Sie die Beweislastumkehr und die damit verbundene Aushebelung des Sachenrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs?

Wird die CDU/CSU in der Naturwissenschaft fachlich unstrittige (!) Änderungswünsche berücksichtigen und etwaige diesbezügliche Änderungsvorschläge im Bundestag mittragen?

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Simonsen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Simonsen,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage zur Novelle des Kulturgutschutzgesetzes und die geäußerten Bedenken, dass sich das Kulturgutschutzgesetz negativ auf paläontologische Sammlungen auswirken könnte.

Ich freue mich, dass wir Ihre Fragen und kritischen Anregungen bereits in einem persönlichen Gespräch diskutieren konnten. Nunmehr steht die abschließende Beratung im Deutschen Bundestag an.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling

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