Frage an Ansgar Heveling von Volker K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Heveling,
als Vorsitzender des Innenausschuss des Deutschen Bundestages sind Sie an zentraler Stelle auch mit Fragen des Waffenrechts befasst.
Als begeisterter (im DSB organisierter) Sportschütze beobachte ich die Diskussion um die Novelle der sog. Feuerwaffenrichtlinie (91/477/EEC mit großer Sorge.
Festzuhalten ist zunächst, dass die meisten Delikte mit Schusswaffen durch den Einsatz illegaler Schusswaffen erfolgen. Dies kann durch die entsprechenden amtlichen Statistiken belegt werden. Der private Waffenbesitz stellt für die innere Sicherheit kein Problem dar.
Mithin richten sich Maßnahmen, die primär den legalen Waffenbesitzer treffen, schlichtweg gegen die falsche Personengruppe und sind daher unverhältnismäßig.
Zwei Aspekte sind besonders belastend:
Die Befristung im Verein mit den medizinischen Test und das Verbot von Waffen, die an Vollautomaten oder Kriegswaffen erinnern (hierzu:Die Leistung eines KFZ richtet sich auch nach dem Motor und nicht nach der Karosse! Ich besitze keine derartigen Waffen, bin mir aber dennoch bewusst, dass man auch mit diesen, wenn auch in anderen Disziplinen als der DSB sie anbietet, schießen kann.)
Es verbietet sich auf einem Gebiet mit in Europa mit rund 20 Mio betroffenen Waffenbesitzern übereilt zu handeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, den ursprünglichen Zeitplan zu verlassen oder ohne die Ergebnisse der EU-EFFECT Studie
Ich erlaube mir auch den Verweis auf die detaillierte Stellungnahme des DSB zu dieser Frage
http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/6132-Klare-Position-des-DSB-zum-Aenderungsvorschlag-der-Europaeischen-Kommission-vom-18.-November-2015-fuer-die-Europaeische-Feuerwaffenrichtlinie-91-477-EWG/.
Vor diesem Hintergrund und des Beschlusses des Bundesrates DrS 732/13 bitte ich Sie um Mitteilung, welche Haltung Sie zu diesem Entwurf haben.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kurz
Sehr geehrter Herr Kurz,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 02.12.2015 in der Sie Bezug nehmen auf Pressemeldungen, wonach die Europäische Union wegen der jüngsten Anschläge in Paris eine EU weite Verschärfung des Waffenrechts plane.
Zu Ihrer Fragestellung möchte ich Ihnen gern den aktuellen Sachstand erläutern. Tatsächlich hat die Europäische Kommission aufgrund der jüngsten Terroranschläge ihre Vorschläge für eine Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt und bereits am 18. November 2015 im Kollegium der Kommissare verabschiedet. Mit einer offiziellen Übermittlung dieser Vorschläge an den Rat der Europäischen Union ist erst in den nächsten Tagen zu rechnen. Die Vorschläge waren in der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda bereits vorgesehen, ihre Umsetzung wurde angesichts der aktuellen Ereignisse nun aber stark beschleunigt.
Ziel der Änderungen ist es, die innere Sicherheit in Europa zu gewährleisten und die Bürger Europas zu schützen, indem Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen gehindert werden. Dazu plant die Kommission, den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erschweren und eine Rückverfolgung der Waffen, welche sich in rechtmäßigem Besitz befinden, zu garantieren. Auch soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt werden und in diesem Zusammenhang gewährleistet werden, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden. Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten sowie vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden. Da die Verhandlungen hierzu jedoch jetzt anlaufen, ist derzeit noch nicht absehbar, welche Vorschläge in welcher Ausgestaltung tatsächlich in die Richtlinie übernommen werden. Darüber hinaus verfügt Deutschland bereits heute über eines der strengsten Waffengesetze der Welt, so dass sich die Frage stellt, ob eine Anpassung aus deutscher Sicht überhaupt sinnvoll oder notwendig ist. Wir arbeiten derzeit daran, unsere Position bezüglich der Überarbeitungs- und Änderungsbedarfs aus deutscher Sicht zu formulieren. Vorgesehen ist solche Änderungen abzulehnen, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbesitzer und Waffenbehörden führen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.
Zu bedenken ist weiterhin, dass wesentliche Regelungen des Vorschlages weit überwiegend in keinem Zusammenhang mit den von der Kommission genannten Terroranschlägen stehen, sondern vielmehr allgemeine waffenrechtliche Anliegen der Kommission aufgreifen. Wesentliche Vorschläge der EU-Kommission sind vor diesem Hintergrund daher kritisch zu sehen. Sie sind nicht geeignet, einen Mehrwert bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erzielen und können auch nicht damit gerechtfertigt werden.
Grundsätzlich enthalten die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zwar einige gute Ansätze, die geeignet sind, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Zu nennen sind insbesondere die Einführung von technischen Mindeststandards für so genannte Salutwaffen sowie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Auch ein weiterer Ausbau und perspektivisch die Vernetzung der Nationalen Waffenregister sind geeignet, die Sicherheit in der Europäischen Union zu stärken. In seiner jetzigen Form geht der Regelungsentwurf in vielen anderen Punkten allerdings zu weit.
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, die grund-legenden Kritikpunkte in den Beratungen zu berücksichtigen und auf entsprechende Änderungen zu dringen. Ich bin überzeugt, dass die deutschen Vertreter der Bundesregierung im Rat im Verlauf der Verhandlungen auf EU-Ebene entsprechend agieren werden und hierbei auch auf den bereits bestehenden hohen Schutzstandard in Deutschland verweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB