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Ansgar Heveling
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Frage von Norbert S. •

Frage an Ansgar Heveling von Norbert S. bezüglich Recht

Guten Tag, Herr Heveling!

Ursprünglich dachte ich, dass ein Gesetzentwurf in Deutschland - analog zum Verfahren in der EU - erst mal in den Bundestagsausschüssen landet und bearbeitet wird, dann vom Plenum abgesegnet wird und anschließend noch durch den Bundesrat muss. Bei Differenzen gibt´s dann noch eine Runde mit dem modifizierten Entwurf.

Jetzt habe ich erfahren, dass das nur ein möglicher Weg von mehreren ist. Und dass das, was mich aktuell interessiert, zuerst durch den Bundesrat geht. Können Sie mir bitte erläutern, wie der Weg in zwei konkreten Fällen aussieht? Welche Ausschüsse werden federführend oder beratend beteiligt sein?

1. Der Gesetzesentwurf zum Jugendschutz bezüglich der sogenannten "E-Zigarette", der gerade vom Kabinett beschlossen wurde und den Frau Schwesig vorgestellt hat.

2. Die Umsetzung der Tabak-Produkt-Richtlinie der EU (TPD 2014/40/EU), an deren Entwurf das BMEL gerade hinter verschlossenen Türen arbeitet. Hier interessiert mich besonders alles, was mit Artikel 20 zu tun hat.

Die verschlungenen Wege der TPD durch die Instanzen der EU zu verfolgen war für einen Laien wie mich schon etwas verwirrend, doch rückblickend scheint es mir viel übersichtlicher zu sein als die Politik hier in Deutschland. Besonders, da man in der EU alle relevanten Informationen an zentraler Stelle finden konnte.

Für eine Wegbeschreibung durch diesen Gesetzgebungsdschungel wäre ich dankbar.

Mit freundlichem Gruß,
Norbert Schmidt

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Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihr Interesse am bestehenden Gesetzgebungsverfahren in Deutschland.
Für die Entstehung eines Gesetzes sind je nach Initiator mehrere Verfahrenswege möglich. Nach Art. 76 Abs. 1 GG können Gesetzentwürfe durch den Bundestag, das heißt durch mindestens 5% seiner Mitglieder, durch eine Fraktion, durch die Bundesregierung oder durch den Bundesrat eingebracht werden. In den meisten Fällen werden die Gesetzentwürfe von der Bundesregierung eingebracht.
Gesetzesvorlagen der Bundesregierung werden zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und erst nach dieser in den Bundestag eingebracht. Gesetzentwürfe des Bundesrates werden hingegen zunächst dem Bundestag über die Bundesregierung zugeleitet. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundestag wird direkt im Parlament behandelt. In allen Fällen ist der Bundestag das erste Beschlussorgan für die Annahme eines Gesetzes.
Zu den von Ihnen konkret angesprochenen Fällen kann ich Ihnen folgende Auskunft erteilen:
Bei dem Gesetzentwurf zum Jugendschutzgesetz bezüglich der E-Zigaretten handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nach der Ausarbeitung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Verabschiedung durch das Kabinett, befindet sich der Gesetzentwurf entsprechend der oben genannten Ausführungen momentan zur Stellungnahme beim Bundesrat.
Die Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG - so ihr amtlicher Name - wurde am 29. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist bis zum 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen. An dieser Aufgabe wird zum jetzigen Zeitpunkt intensiv gearbeitet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist federführend für die Umsetzung zuständig und wird den Gesetzentwurf entsprechend den oben aufgeführten Regularien in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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