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Ansgar Heveling
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Ansgar Heveling von Jürgen S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Heveling,

es geht um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.

In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.

Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme, stelle den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte (Auf der einen Seite behauptet Herr Wessel, dass sich ISIS zu einem bedeutenden Teil aus Antikenschmuggel finanzieren würde, gleichzeitig behauptet er aber auch (und sagt das auch im Interview), dass vor Ort nur geringste Teil des Umsatzes gemacht werde).

http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf
Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.

Ein deutsches Gericht hat eine Einschätzung zu dieser Person vorgenommen.

http://www.muenzenwoche.de/de/In-der-Naehe-geistiger-Verwirrtheit--ein-deutsches-Gericht-ueber-den-privaten-Kreuzzug-des-Michael-Mueller-Karpe/4?&id=221

Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll,insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung keineswegs adäquat abgesichert.

Nach SPIEGEL ONLINE vom 7.10.15 sind Einnahmen vom IS hinsichtlich Münzen und Antiken NICHT aufgeführt.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/islamischer-staat-oel-gas-raub-die-geldquellen-des-is-a-1056618.html

Haben Sie und die Mitglieder vom Kulturausschuss mit dieser Grundlage denn gar kein Problem, bedarf Politik nicht vielmehr einer stimmigen Analyse?

Für Ihe Antwort bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In vielen Ländern der Welt ist das Kulturerbe der Menschheit in Folge bewaffneter Konflikte und Krisen bedroht - durch organisierte Kriminalität und international agierende Banden, durch Terrororganisationen, die sich mit Raubgrabungen und illegalem Handel mit Kulturgut Finanzquellen erschlossen haben, von den unzähligen Fällen ganz zu schweigen, in denen islamistische Terroristen kulturelle Stätten aus ideologischen Gründen zerstören wie derzeit vor allem in Syrien, aber auch im Irak.

Wo Staaten nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihr kulturelles Erbe zu schützen, steht die Staatengemeinschaft in der Verantwortung. Dass auch Deutschland zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit beitragen kann und muss, steht außer Frage. Deshalb gehören die Umsetzung neuen EU-Rechts, genauer: der Kulturgüterrückgabe-Richtlinie von Mai 2014, sowie die verbesserte Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970 zu den Schwerpunkten der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes.

Gerade in Kriegsgebieten ist eine genaue Erhebung von Fallzahlen oft schwierig. Dennoch ist uns wichtig, den Handel mit illegal erworbenem bzw. geraubtem Kulturgut gerade durch Terroristen zu unterbinden und klar zu verurteilen.

Bisher ist das deutsche Kulturgutschutzrecht in unterschiedlichen Gesetzen geregelt, was die Verständlichkeit erschwert, Querverweise notwendig macht und teilweise zu Redundanzen und Unstimmigkeiten führt. Mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes verzahnt das deutsche Recht künftig die zentralen Bereiche des Kulturgutschutzes - Einfuhr, Kulturrückgaberecht und Abwanderungsschutz - miteinander in einem Gesetz. Das ermöglicht eine Regelung "aus einem Guss", eine systematisch schlüssige Umsetzung von EU- und völkerrechtlichen Vorgaben sowie eine Modernisierung in verfahrensrechtlicher und begrifflicher Hinsicht, die zukünftig auch Sorgfaltspflichten umfasst. Auf diese Weise wird mehr Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen und der Kunsthandelsstandort Deutschland gestärkt. Andere Staaten haben mit einer solchen Rechtspraxis bereits gute Erfahrungen gemacht, etwa die Schweiz, die die Regelungen des Kulturgutschutzes auf Bundesebene im Kulturgütertransfergesetz von 2003 zusammengefasst hat, ebenso wie Italien.

Der von Ihnen zitierte Artikel auf SPIEGEL ONLINE nennt zwar Münzen und Antiken nicht explizit als Einnahmequellen des IS, stellt jedoch unmissverständlich fest: "Die wichtigste Einnahmequelle ist Raub. Mit ´Beschlagnahmungen´ meint der IS, dass die Häuser und Güter der Menschen plündert, die geflohen sind oder die er zu Ungläubigen erklärt." Diese "Güter" umfassen selbstverständlich auch Antiken, Münzen oder Kunstgegenstände.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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