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Ansgar Heveling
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Frage von Alfons W. •

Frage an Ansgar Heveling von Alfons W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heveling

im Zusammenhang mit der Asyl Debatte kommt bei Diskussionen im Bekanntenkreis immer der Vorwurf: "die Anordnung ist nicht legal". Wenn das so, ist frag ich mich warum nachfolgende Behörden die Anordnung oder Anweisung befolgt haben. Ich habe in den Nachrichten jedenfalls nichts von Widerstand gehört.
Nun meine Frage: gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Anordnung( Die Entscheidung, Flüchtlinge aus Ungarn unkontrolliert und unregistriert ins Land zu lassen) ?
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-09/frank-walter-steinmeier-osteuropa-fluechtlinge-quoten

Weitere Anmerkungen:
Ist es in Ordnung das die Politik und die Medien jeden verdammen der eine " ja aber " Meinung hat ( man traut sich nicht was zusagen oder dazu sage ich nichts)?
Haben Sie keine Bedenken das der Ruf nach einer starken Person laut wird.
Einen lesenswerten Artikel habe ich auf der offiziellen Seite das BaMF gefunden
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html

Wieso wird Asyl und mit Einbürgerung ( Integration) gleichgesetzt?
Was meinen Sie zu der Strafanzeige aus Hessen? HR info:
Flüchtlingskrise Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière: "Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern"
http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?jmpage=1&rubrik=54163&key=standard_document_57324838#titel2

MfG
A. Westhues

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Sehr geehrter Herr Westhues,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragen zum Thema „Bürgerrechte und Demokratie“. Bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung der Fragen einige Zeit in Anspruch genommen hat.

Wenn ich Ihre Fragestellung richtig verstanden habe, beziehen Sie sich mit Ihrer Frage auf die Entscheidung der Bundesregierung vom Herbst des vergangenen Jahres, auf die Anwendung der Dublin-Verordnung zu verzichten, und möchten wissen, ob diese Entscheidung rechtmäßig gewesen sei. In der Tat wird hierüber seitdem vielfach diskutiert und die Frage ist Gegenstand verschiedener, gegensätzlicher juristischer Positionierungen.

Schlüssig erscheint mir hierzu, was Herr Professor Daniel Thym, Professor für Europarecht in Konstanz, im Spiegel (Heft 7/2016) ausgeführt hat: „Die Unterstellung, dass die Bundesregierung hier rechtswidrig gehandelt habe, halte ich für eine Legende.“ Richtig ist, dass die rechtliche Beurteilung angesichts des Zusammenspiels von deutschem Asylrecht und europäischen Regelungen komplex ist und zurecht davon auszugehen ist, dass deutsches Recht von europäischem Recht an vielen Stellen überlagert wird. Hierzu hat sich Professor Thym beispielsweise in vorgenanntem Interview wie folgt geäußert: „Auch in anderen Fällen dürften deutsche Grenzbeamte die Asylsuchenden nach der Logik des Dublin-Systems nicht einfach abweisen.“ Gleichzeitig, und auch darauf weist Professor Thym hin, „darf ein Mitgliedstaat von EU-Vorschriften abweichen, wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Man wird unter Verweis darauf die Grenze für Flüchtlinge nicht völlig dichtmachen können. Aber Modelle, nur noch Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftssaaten oder nur eine bestimmte Zahl einreisen zu lassen, könnte man damit vorübergehend rechtfertigen.“ Letztlich bedeutet dies, dass es im Kern einen entsprechenden politischen Einschätzungsspielraum gibt, der eine ganze Bandbreite von Entscheidungen zulässt.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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