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Ansgar Heveling
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Frage von Justus K. •

Frage an Ansgar Heveling von Justus K. bezüglich Innere Sicherheit

Guten tag Herr Heveling,
meine Frage an Sie: Was halten sie von der Vorratsdatenspeicherung und wie wollen sie abstimmen?
Falls Sie mit "ja" stimmen wollen würde es mich auch Interessieren, warum Sie glauben, dass Vorratsdatenspeicherung eine gute Idee ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. April zur aktuellen Diskussion über die Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten. Gerne möchte ich heute darauf zurückkommen und gleichzeitig um Nachsicht bitten, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch genommen hat.

Ich begrüße es, dass wir auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun eine gesetzliche Regelung herbeiführen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Die gesetzliche Regelung erfordert eine Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten, deren Gewährleistung gleichermaßen zu den Aufgaben des Staates gehören.

Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Ein diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung wäre freiheitswidrig und darf nicht entstehen. Das ist auch für mich als potentiell betroffener Bürger wichtig. Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten geregelt werden soll. Deshalb zunächst nochmals einige Fakten.

Die Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten umfasst in keinem Fall die Speicherung von Inhalten. Niemand lauscht, liest mit oder hält den Inhalt von Mails, SMS oder Telefonaten fest. Es geht bei der Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten einschließlich Funkzellenangaben. Letztere sollen nach den vereinbarten Leitlinien nur zu Beginn einer Kommunikation, nicht etwa fortlaufend gesichert werden. Außerdem sollen nach den Leitlinien IP-Adressen zum Datenkranz gehören, die allerdings nur punktuell abgefragt werden sollen, etwa wenn aufgrund von Vorermittlungen bekannt ist, dass sie zum verbotenen Abruf von Daten, wie beispielsweise kinderpornografischer Inhalte, genutzt worden sind. Es ist vorgesehen, dass die Verbindungsdaten von E-Mails vollständig ausgenommen werden. Die Speicherfrist soll zehn Wochen betragen, Funkzellenangaben sollen bereits nach vier Wochen gelöscht werden. Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern werden von dem Abruf ausgenommen. Die Daten werden nicht etwa bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt, sondern verbleiben ohne jegliche besondere Aufbereitung und dezentral bei den Providern, bei denen sie entstehen. Die Übermittlung und Verwendung der Daten durch staatliche Behörden setzt den Verdacht einer schweren Straftat wie etwa Mord, Totschlag, Kinderpornografie, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs oder terroristische Taten voraus. Ohne einen solchen Anlass werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie dann jemals zu sehen. Eine Übermittlung von Verbindungsdaten an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche Entscheidung voraus.

Damit unterscheidet sich die Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten entscheidend gegenüber Datensammlungen etwa von Google, Facebook, Payback oder ähnlichen, die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend zum Beispiel zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.

Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich. Es ist gut und vernünftig, dass in absehbarer Zeit eine gesetzliche Regelung kommt. Ich bin überzeugt, es wird gelingen, die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Die vorgestellten Eckpunkte sind dafür meines Erachtens eine gute Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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