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Ansgar Heveling
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Frage von Heiko S. •

Frage an Ansgar Heveling von Heiko S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heveling,

bezüglich meiner Frage(n) zum Leistungsschutzrecht hatten Sie mir freundlicherweise vor längerer Zeit (08.01.13) geantwortet.

Meine damalige Frage bezog sich im Rahmen des Leistungsschutzrecht auf eine "Must Carry" Regelung für Google.
Ihrer damaligen Antwort entnehmend, würde es dafür keine Notwendigkeit geben, da die (mittlerweile in der VG Media organisierten) Verlage quasi auf gleichberechtigter Ebene verhandeln könnten.

Dem ist mitnichten so!

Google (und nur um die geht oder ging es) könnte sich an das LSR halten, die VG Media-Verlage gem. des LSR anzeigen und trotzdem wären die Verlage im Prinzip unsichtbar.

Der Bundesjustizminister Herr Maas, dessen Partei eigentlich komplett gegen das LSR war, hat ja schon vor einigen Wochen für eine Verschärfung des Leistungsschutzrecht plädiert.

Wie Herr Heveling, ist Ihre Meinung nach Inkrafttreten und Anwendung dieses Gesetzes?

Vielen Dank im Voraus

Freundliche Grüße

Heiko Schmitt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage am 1. August 2013 hatten sich zunächst einige Verlage der VG Media angeschlossen, um ihr Leistungsschutzrecht gemeinsam von einer Verwertungsgesellschaft wahrnehmen und durchsetzen zu lassen. Dies geschah, nachdem der marktführende Suchmaschinenbetreiber Google die Verlage zu einem sogenannten Opt-In, also zur Zustimmung der unentgeltlichen Anzeige von Überschriften, Bildern und Textanreißern gezwungen hatte.

Im Rahmen des üblichen Verfahrens der kollektiven Rechtewahrnehmung hat die VG Media dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen Tarif vorgelegt. Darüber hinaus hat die VG Media bei der Schiedsstelle des DPMA ein Verfahren gegen Google zur Zahlung einer angemessenen Vergütung auf Grundlage des geltenden Rechts eingeleitet. Die Vorlage eines Tarifs beim DPMA gehört wie oben erwähnt zum üblichen Verfahren der Tarifverhandlungen. Die Anrufung der Schiedsstelle wurde notwendig, da Google bislang Zahlungen verweigerte.

Der Bundesjustizminister hat am 24. Juni 2014 in Berlin die VG Media ausdrücklich aufgefordert, mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage für „mehr Fairness im Netz“ zu sorgen und angekündigt, die Entwicklungen genau zu verfolgen. Dies könne auch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen zur Folge haben.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde eingeführt, um eine seinerzeit bestehende Schutzlücke im Urheberrecht zu schließen. Die nun stattfindenden Verhandlungen über Tarife und Vergütungen gehören zum üblichen Verfahrensgang für urheberrechtliche Nutzungen, da nicht der Gesetzgeber, sondern die jeweiligen Tarifparteien die Höhe einer „angemessenen Vergütung“ sowie den Nutzungsumfang festlegen.

Ob eine wie durch den Bundesjustizminister angekündigte gesetzgeberische Weiterentwicklung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage sinnvoll und notwendig sein wird, wird sich in den weiteren Entwicklungen, insbesondere nach dem Ergebnis des Schiedsstellenverfahrens, zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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