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Ansgar Heveling
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Frage von Erwin C. •

Frage an Ansgar Heveling von Erwin C. bezüglich Recht

Hallo und guten Tag Herr Heveling.

Bitte erklären Sie mir die Beweggründe, warum Sie gegen die „Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung“ gestimmt haben.

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Sehr geehrter Herr Cremer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. August zu meiner Einschätzung der strafrechtlichen Sanktionierung von Abgeordnetenbestechung, auf die ich heute gerne zurückkommen möchte.

Die Union setzt sich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist.

Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings äußerst problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. Gerade wegen des von unserer Verfassung gewollten Freiraums für die politische Willensbildung ist es jedoch sehr schwierig, einen Straftatbestand zu formulieren, der über den geltenden § 108e StGB hinaus die Abgeordnetenbestechung zuverlässig auf tatsächlich strafwürdiges Verhalten begrenzt. Bisher vorgelegte Regelungsvorschläge sind als nicht tragfähig kritisiert worden, auch weil sie dieses Problem nicht lösen konnten. Die Union wird deshalb weiterhin nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen.

Insgesamt vertraue ich – das darf ich abschließend festhalten – auf die in Deutschland meines Erachtens schon sehr gut funktionierenden Instrumente: auf das Gewissen eines jeden Mandatsträgers, die strafrechtlichen Sanktionen, die Transparenz durch Verhaltensregeln für Abgeordnete und durch eine aktive Zivilgesellschaft, darauf, dass die politischen Folgen von Fehlverhalten klar diskutiert werden, - darauf, dass wir eine funktionierende Beobachtung und Kontrolle durch die Öffentlichkeit, insbesondere durch die Medien, haben und dass es eine funktionierende gegenseitige Kontrolle durch die unterschiedlichen politischen Institutionen und Fraktionen gibt. Und ich vertraue natürlich meinen Wählerinnen und Wählern, dass sie mein Verhalten schon richtig beurteilen können.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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