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Ansgar Heveling
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Frage von Klaus S. •

Frage an Ansgar Heveling von Klaus S. bezüglich Verkehr

Wie stehen Sie zur Erweiterung der Genehmigung der Nutzung der 2. Landbahn des Flughafen Düsseldorf?

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Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Mail vom 31. Juli 2013 über Abgeordnetenwatch, mit der Sie nach meiner Haltung zur verstärkten Nutzung der zweiten Landebahn des Düsseldorfer Flughafens fragen. Ich bitte um Nachsicht, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch genommen hat.

Die Flughafengesellschaft Düsseldorf will nach eigenen Angaben im Juni nächsten Jahres einen Antrag beim NRW-Verkehrsministerium zur Änderung der Betriebsgenehmigung stellen, die es dem Flughafen erlauben soll, durch eine Parallelnutzung der beiden Landebahnen in den Spitzenzeiten bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde abzuwickeln.
Unstrittig ist, dass der Düsseldorfer Flughafen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in der Region darstellt. Er ist zentraler Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur und bietet vielen Menschen Arbeit. Ebenso unstrittig ist aber, dass seine weitere Entwicklung nur im Einklang mit den Rechten und Interessen der vom Fluglärm betroffenen Anwohner erfolgen kann. Gerade die parallele Nutzung der zweiten Landebahn zur Abwicklung von mehr Starts und Landungen in den besonders gefragten und gleichzeitig besonders sensiblen Morgen- und Abendstunden würde mit großer Wahrscheinlichkeit zusätzliche Belastungen für die Anwohner zur Folge haben.

Wie die vom Flughafen geplanten Verfahrensschritte zeigen, liegt die Entscheidung über eine Ausweitung der Betriebsgenehmigung jedoch bei der Landesregierung. Der Bund hat von daher in diesem Bereich keine direkte Entscheidungskompetenz .

Die letzte Ausweitung der Betriebsgenehmigung auf die heute erlaubten 45 Flugbewegungen pro Stunde erfolgte 2005 und damit vor noch gar nicht allzu langer Zeit. Es muss daher im Antragsverfahren eingehend überprüft werden, ob für eine Kapazitätserweiterung überhaupt Bedarf vorhanden ist.

Zudem halte ich die geplante Ausweitung bei verstärkter Nutzung der zweiten Landebahn mit Blick auf den Angerlandvertrag für problematisch. Der Vertrag legt die Einbahnkapazität des Flughafens fest. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf genehmigte 1986 lediglich eine reine Ersatzbahn. Auch hier sind eine Menge Fragen offen.

Mit Blick auf die zu erwartende zusätzliche Fluglärmbelastung für die Anwohner und die rechtlichen Bedenken stehe ich einer verstärkten Nutzung der 2. Landebahn des Düsseldorfer Flughafens also sehr skeptisch gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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