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Ansgar Heveling
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Frage von Mechtild Dr. B. •

Frage an Ansgar Heveling von Mechtild Dr. B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heveling,

Wie würden Sie im Falle einer etwaigen Abstimmung zu einer sogenannten Beibehaltung (mit Umwidmung) des Solidaritätszuschlags abstimmen? Immerhin war diese zusätzliche Steuerbelastung mit klarer Zeitbegrenzung und Zweckbestimmung eingeführt worden, die Kanzlerin scheint derzeit keine Bedenken gegen einen Wortbruch gegenüber den Bürgern zu haben. Und Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Mechtild Bierbach.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Bierbach,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags.

Bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 halten CDU und CSU am Solidaritätszuschlag und seiner Zielrichtung fest. Für die Zeit danach wollen wir den gesamten Länderfinanzausgleich ganz neu ordnen. Wir wollen, dass die Geberländer nicht um die Früchte ihrer erfolgreichen Politik gebracht werden. für Empfängerländer soll es sich mehr als bisher lohnen, ihre Situation zu verbessern. Strukturschwache Regionen in den neuen und in den alten Ländern sollen nach einheitlichen Kriterien gefördert werden. Zu dieser Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden CDU und CSU eine dritte Föderalismuskommission einsetzen, die sich auch mit allen Fragen der Besteuerung und Finanzierung auseinandersetzen wird.

Es bleibt also, wie gesetzlich festgelegt, beim Solidarpakt II bis zum Jahr 2019. Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs danach bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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