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Ansgar Heveling
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Frage von Heiko S. •

Frage an Ansgar Heveling von Heiko S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Heveling,

wie ich ihren Antworten vom 12.12.2012 auf die Fragen bez. des Leistungsschutzrechtes des H. S. entnehmen kann, stellen Sie folgendes dar:

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Zitat Herr Heveling:
Die Verlage sind auf die Indizierung ihrer Erzeugnisse insbesondere in Suchmaschinen angewiesen. Vor allem die faktische Monopolstellung von Google, dessen Suchmaschine einen Marktanteil von rund 96 Prozent erreicht, hat zur Folge, dass eine Nichtindizierung der jeweiligen Presseerzeugnisse die Auffindbarkeit und Präsenz der Verlage im Internet erheblich einschränken würde. Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll den Verlagen und damit dem Journalismus in Deutschland eine faire Wettbewerbschance gegeben werden.
Zitat Ende
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Was würde als nächstes passieren, wenn Google, wie in Belgien geschehen, sämtliche Verlage die auf eine Zahlung bestehen komplett aus dem Index entfernen würde?

Müsste es dann nicht zwangsläufig eine weitere Gesetzgebung bezüglich einer "must carry" Regelung geben?

Freundliche Grüße und einen guten Rutsch.

Heiko Schmitt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Der von Ihnen zitierten Antwort auf eine vorherige Anfrage konnten Sie bereits entnehmen, aus welchen Gründen wir ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen wollen und weshalb es für einen ausgeglichenen Wettbewerb im Internet unabdingbar ist.

Zu der Einigung der belgischen Zeitungsverlage mit Google, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, ist zu sagen, dass dieser Kompromiss am Ende eines langjährigen Rechtsstreits steht. Die belgischen Verlage hatten zuvor in einem Verfahren den Verstoß gegen das Urheberrecht erfolgreich eingeklagt, woraufhin Google sämtliche Verbindungen zu den Internetseiten der Verlage entfernte. Nun wird Google auch nach der Einigung weiterhin keine Lizenzgebühren an die Verlage zahlen, da ein anderer Einigungsweg gefunden wurde. Der Kompromiss betrifft zudem nur etwa dreißig Prozent der belgischen Verlage, sodass von einer flächendeckenden Einigung nicht die Rede sein kann.

Der belgische Fall zeigt einmal mehr, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger für einen fairen Wettbewerb im Internet unbedingt notwendig ist. Die Verleger stehen so derzeit ohne eigene Rechtsposition da, mit dem sie Google, anderen Suchmaschinenanbietern oder Newsaggregatoren entgegen treten könnten. Nur deshalb ist es Google ungehindert möglich, die von den Verlagen im Internet angebotenen Inhalte für seine Geschäftszwecke zu nutzen und zu verwerten.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll diese Marktverzerrung zukünftig verhindern und den Verlagen in Deutschland eine faire Wettbewerbschance einräumen. Durch das neue Gesetz würde sich auch eine „must carry“-Regelung erübrigen, da die Verlage so eigenständig über Lizenzierungen verhandeln und Nutzungsrechte vergeben können.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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