Frage an Ansgar Heveling von Michael S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Ansgar Heveling,
ich würde gerne Ihre Meinung zum geplanten Leistungsschutzrecht wissen. Ist Ihnen bewusst, dass jeder Verlag heute schon die Möglichkeit hat über einfache technische Mittel (robote.txt) Suchmaschinen aus den Verlagsangeboten zu sperren? Wieso soll ein Verlag eine Sonderbehandlung erhalten? Wieso sollen die Beiträge von vielen kleinen Bloggern anders behandelt werden und ein Verlag plötzlich Geld bekommen das eigentlich wieder vom kleinen Mann kommt?
Die Lobby (angetrieben von Herrn Töpfer) fordert eine Abgabe für Sachen die der jeweilige Verlag frei verfügbar macht oder die Möglichkeit hätte es für Suchmascheinen zu sperren. Wieso sperrt kein Verlag sondern schaut dass er an erster Stelle ist? Ich sehe darin eine Einschränkung die die Informationsmöglichkeiten noch mehr beschränkt - wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Gerne möchte ich Ihnen heute darauf antworten.
Sie sprechen zunächst die sogenannte robots.txt-Methode an. Aus unserer Sicht wäre die Lösung, die Verlage selbst ihre indizierten Presseerzeugnisse von Suchmaschinen und Newsaggregatoren löschen zu lassen, nicht ausreichend. Denn bei dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage geht es darum, den Presseverlagen das ausschließliche Recht einzuräumen, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Leistungsschutzrechte gibt es bereits seit das Urheberrecht besteht. Sie schützen die wirtschaftlichen Investitionen der Werkmittler. Für andere Werkmittler wie Schauspieler und Musiker oder Film- und Musikproduzenten gibt es schon lange ein Leistungsschutzrecht. Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage schließen wir nun eine Schutzlücke, die für Presseverlage als Mittler zwischen Journalisten und Lesern bisher nicht besteht. Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist nicht zuletzt dadurch geboten, dass die Presseverlage auch in Zukunft wirtschaftlich in der Lage sein sollen, qualitativ hochwertigen Journalismus anzubieten. Deshalb sollen die Presseverlage eine Chance auf fairen Wettbewerb auch im Wirtschaftsraum Internet erhalten. Denn dort zahlen Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder andere gewerblich Tätige bisher nicht für die Nutzung von Pressetexten für ihre wirtschaftlichen Zwecke. Das Leistungsschutzrecht sorgt dafür, dass für die Nutzung einer kreativen Leistung, mit der andere Gewerbetreibende Gewinne erzielen, bezahlt werden muss.
Die Verlage sind auf die Indizierung ihrer Erzeugnisse insbesondere in Suchmaschinen angewiesen. Vor allem die faktische Monopolstellung von Google, dessen Suchmaschine einen Marktanteil von rund 96 Prozent erreicht, hat zur Folge, dass eine Nichtindizierung der jeweiligen Presseerzeugnisse die Auffindbarkeit und Präsenz der Verlage im Internet erheblich einschränken würde. Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll den Verlagen und damit dem Journalismus in Deutschland eine faire Wettbewerbschance gegeben werden.
Um die Informationsfreiheit auch weiterhin zu gewährleisten und die Nutzer nicht zu belasten, betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nur Suchmaschinen, Newsaggregatoren und sonstige gewerblich Tätige im Internet. Privatpersonen, Vereine und ehrenamtliche Blogger sind ausdrücklich ausgenommen. Auch Links bleiben frei.
Das übliche Gesetzgebungsverfahren hat jetzt erst begonnen. Nach der Ersten Lesung werden wir nun die parlamentarischen Beratungen fortsetzen. Insbesondere in der Öffentlichen Anhörung wird Gelegenheit bestehen, unterschiedliche Standpunkte zu dem Thema aufzunehmen und diese sorgfältig zu prüfen und sachlich abzuwägen. Seien Sie versichert, dass ich als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Leistungsschutzrecht dazu meinen konstruktiven Beitrag leisten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB